(Bild: OBT) vor 4 Stunden OBT: Wertschwankungsreserven – steuerrechtlich nicht immer akzeptiert – Die Bildung einer Wertschwankungsreserve im Sinne von Art. 960b Abs. 2 Obligationenrecht ist zulässig, sofern die Aktiven zum Börsenkurs oder zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden.