(Bild: OBT) 2.Februar 2026 — 07:10 Uhr OBT: Wertschwankungsreserven – steuerrechtlich nicht immer akzeptiert – Die Bildung einer Wertschwankungsreserve im Sinne von Art. 960b Abs. 2 Obligationenrecht ist zulässig, sofern die Aktiven zum Börsenkurs oder zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden.