Eurozone und wirtschaftliches Monogericht: eine weitere Lehre

Eurozone und wirtschaftliches Monogericht: eine weitere Lehre

von Dr. sc. ec. (PhD) Edoardo Beretta, Università della Svizzera italiana (USI). (Foto: zvg)

Lugano – Spätestens seit der Akutphase des jüngsten Wirtschaftsnotstands aus globaler Finanz- und Wirtschaftskrise (ab 2007) und europäischer Schuldenkrise (ab 2009) ist eine besondere Anomalie in Sachen Fiskalpolitik des europäischen Währungsraums sichtbar geworden. Umverteilungsorientierte (und oft restriktive) steuerpolitische Eingriffe sind zum eingeschlagenen Weg mutiert, um Wirtschaftsfragen wie hohe Staatsverschuldung oder Einkommensungleichheit überhaupt anzugehen. Geldpolitische Spielräume, die vor dem Beitritt zur Eurozone noch von nationaler Seigniorage oder autonomer Festlegung von Leitzinsen ausgehen konnten, sind (bis auf die nicht strukturellen Massnahmen der EZB, die eine nach dem one-size-fits-all-Prinzip angleichende und gleichsam nicht alle Mitgliedsländer zufriedenstellende Strategie zu verfolgen hat) beinahe stillgelegt worden.

Im Zuge des Europäischen Fiskalpakts (2012) hat die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion zudem fast jede (nach dem Vertrag von Maastricht (1992) überhaupt verbliebene) Handlungsspanne in Sachen Bilanzpolitik zunichtegemacht und die zulässige Neuverschuldungsrate gegenüber dem Bruttoinlandsprodukt für Staatsapparate mit mehr als 60prozentiger öffentlicher Verschuldung auf jährlich 0,5 Prozent zurückgeschraubt. Was Regierungen also übrig geblieben ist, um ihre Finanzen zu konsolidieren oder antizyklische Wirtschaftsmassnahmen zu verabschieden, sind zumeist fiskalpolitische Beschlüsse.

Dass ein solches Handlungsmuster nicht zu unterschätzende Nebenwirkungen aufweist, ist aber genauso vorhersehbar, weil:

  1. es eine potenziell höhere Steuerbelastung − direkter oder indirekter Art − voraussetzt;
  2. negative Effekte aufgrund entsprechend restriktiver Massnahmen sich kaum ausschliessen lassen;
  3. folgender Wirtschaftsansatz wahlstrategischen Gründen unterliegt. Schliesslich können sich Entscheidungsträger auf Dauer keine allzu grossen Konsenseinbussen leisten.

Aus empirischer Erfahrung lässt sich zudem belegen, wie seit dem Beitritt zum europäischen Währungsraum Mehrwertsteuersätze in vielen Mitgliedsländern deutlich zugenommen haben.

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Ohne auf die herrschende Vielfalt direkter Besteuerung einzugehen (obwohl das gesamte Steuereinkommen gegenüber dem BIP, das aus Erträgen von Einkommen, Gewinnen, Sozialabgaben, Gütern und Dienstleistungen, Lohnsummensteuer, Grundbesitz (und dessen Übertragung) sowie anderen Posten besteht, seit 1965 deutlich gestiegen ist), lässt sich durchaus annehmen, dass die indirekte Steuerbürde auch gestiegen ist, um den „vertraglichen“ Verzicht auf bilanz- und geldpolitische Hebel abzufedern. Was sind beispielsweise die von einigen EWU-Mitgliedsländern anvisierten Mautpläne − egal ob inländische Steuerzahler über gleichwertige Entlastungen zurückerstattet werden würden und nur ausländische Nutzer betroffen wären −, wenn nicht eine weitere Form von Steuereintreibung? Eine derartige Vorgehensweise ist dennoch volumenmässig begrenzt, weil Steuerzahler sie immer weniger dauerhaft hinnehmen könnten.

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Selbst wenn man die Gefahr laufen sollte, zu übertreiben, besteht das wirtschaftspolitische Arsenal europäischer Staatsapparate vor allem aus (in)direkten Fiskaleingriffen. Selbst der Trend mancherorts zur Einführung von flächendeckenden Mindestlöhnen kann anderweitig interpretiert werden, da es nicht nur ein Standardeinkommen, sondern auch höhere staatliche Steuereinnahmen aufgrund gestiegener Gehälter gewährleisten würde. Auf europäischer Ebene gilt ein solches Urteil auch für die vorgesehene Transaktionssteuer à la Tobin tax, die wohl kaum für die Abschaffung von toxischen Finanzinstrumenten sorgen könnte, solange keine (inter)nationale Gesetzgebung deren Zusammensetzung, Vermarktung und Erwerb verbieten sollte.

Auffallend ist dabei noch einiges mehr:

  1. Unersetzbarkeit von bilanz- und geldpolitischen Massnahmen durch Fiskalpolitik: jeder (weitere) steuerpolitische Eingriff sollte genauestens abgewogen werden, weil er sich nach Überschreiten einer von der jeweiligen Nationalwirtschaft abhängigen Schwelle (einem point of no return gleich) exponentiell negativ auf die Gesamtwirtschaft auswirken könnte;
  2. schweres Feintuning der Fiskalpolitik: die steuerpolitische Balance hängt nämlich immer von der politischen Orientierung der jeweiligen Regierungsparteien ab. Falls der beschlossene Ansatz nicht mit dem Wirtschaftsgeschehen kohärent oder häufigen Kurswechseln ausgesetzt sein sollte, würden Fiskalmassnahmen herrschende Ungleichheiten steigern oder gar Anleger von mittel- bis langfristigen Investitionen abhalten. Das gleiche Prinzip gilt dennoch weniger für Bilanz- und Geldpolitik, die allgemeingerichtet sind und keine spezifische Sozialschicht (wie es bei der Steuerpolitik hingegen meistens der Fall ist) anvisieren;
  3. unausgewogene fiskalpolitische Kombination als häufiger Grund für Wirtschaftsverzerrungen: man braucht nicht, zu betonen, dass es eine starke Korrelation zwischen steigendem Steuerniveau und schrumpfenden Konsumausgaben oder Sparbereitschaft gibt.

Welche Lösungen bieten sich also an, um den nötigen Anteil an verlorener Wirtschaftsunabhängigkeit wiederzuerlangen, ohne dabei die gemeinschaftlichen Kernziele zu gefährden? Dass europäische Regierungen heutzutage dazu verpflichtet sind, (fast) jede Geldeinheit über Besteuerung einzusammeln, erschwert zweifelsohne die Suche nach Alternativen. Fakt bleibt aber, dass jedes EWU-Land, das im Zuge der Schuldenkrise bedeutenden Sparmassnahmen unterzogen worden ist, in Zukunft immer weniger in der Lage wäre, „Rettungen“ über den Steuerkanal zu veranlassen. Zugleich scheinen die jüngsten Zins- und Anleihekaufbeschlüsse der EZB aufgrund der wirtschaftlichen Inhomogenität deren Mitgliedsnationen unterproportional abgeschnitten, dennoch reichlich für Diskussionspotenzial gesorgt zu haben, was ihre künftige Anwendbarkeit um ein weiteres begrenzt hat. Die Eurozone scheint also eher struktureller (statt konjunktureller) Lösungen zu bedürfen, die sich zwangsläufig − wenn nicht gleich mit deren Aufhebung − mit der Lockerung des „Monogerichtsansatzes“ (one size fits all) zu befassen haben.

Dass Wirtschafts- und Währungsbündnisse eine (möglichst) gemeinsame Politik implizieren, ist unbestreitbar: genauso unübersehbar ist aber auch das ökonomische Gefälle zwischen Mitgliedern, das nur dann nicht zum ultimativen Risikofaktor werden würde, wenn es durch (wenigstens zeitlich begrenzte) ländergerechte Anpassungen kompensiert werden sollte. Letztere sollten zugleich nicht als „Ausnahmeregelungen“ verstanden werden, weil sie in einem solchen Fall für weiteres (unnötiges) Konfliktpotenzial sorgen würden. Bei 19 inhomogenen Mitgliedsländern und unter dem „Mantel“ einer gemeinsamen Währung − beide Elemente sind Fakt − kann nur eine anpassungsfähigere (nicht zur Ausweitung einzelner Wirtschaftsvorteile dienende, sondern an gemeinsame Wirtschaftsziele gekoppelte) Politik weiterhelfen, die individuellen Bedürfnissen gerechter werden und letztendlich das nachhaltige Fortbestehen europäischer Verträge sichern sollte. Über das „Wie“ lässt sich wie immer diskutieren, aber schon die Übereinkunft mit einer solchen gemeinsamen Grundlage wäre ein guter Beginn.

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