Briten verzichten auf EU-Ratspräsidentschaft 2017

Briten verzichten auf EU-Ratspräsidentschaft 2017
Grossbritanniens Premierministerin Theresa May. (Foto: UK Home Office/Flickr)

Grossbritanniens Premierministerin Theresa May. (Foto:  UK Home Office/Flickr)

London – Grossbritannien verzichtet nach dem Brexit-Votum auf die Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2017. Premierministerin Theresa May informierte EU-Ratspräsident Donald Tusk am Dienstag in einem Telefonat über diesen Entscheid.

Das teilte ein Regierungssprecher am Mittwoch in London mit. May habe hinzugefügt, dies sei «die richtige Entscheidung, weil wir sehr mit den Austrittsverhandlungen beschäftigt sein werden». Eine Sprecherin ergänzte mit Blick auf die offizielle Überstellung einer Austrittserklärung nach EU-Recht, May habe erklärt, dass «wir die Verhandlungen über den Austritt aus der EU sorgfältig vorbereiten müssen, bevor wir Artikel 50 aktivieren».

Tusk sichert reibungslosen Prozess zu
Tusk habe zugesichert, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ein Sprecher Tusks bestätigte, dass Grossbritannien über den Verzicht auf die EU-Ratspräsidentschaft informiert habe. Tusk habe die rasche Entscheidung der britischen Premierministerin begrüsst, hiess es dazu in London.

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union rotiert im Halbjahrestakt unter den EU-Mitgliedsländern. Grossbritannien hätte den Vorsitz turnusmässig im Juli 2017 von Malta übernehmen sollen. Nach dem Brexit-Votum vom 23. Juni galt das aber nur noch als schwer vorstellbar.

Wer springt ein?
Für 2018 sind bisher Estland und Bulgarien als EU-Ratspräsidentschaften vorgesehen. Zuletzt hatten EU-Vertreter die Möglichkeit ins Spiel gebracht, dass Belgien für Grossbritannien zwischen Juli und Dezember 2017 einspringen könnte.

In der belgischen Hauptstadt Brüssel sind die EU-Institutionen angesiedelt, so dass der zusätzliche Aufwand für die Organisation informeller Ministertreffen – die sonst im jeweiligen Land der EU-Ratspräsidentschaft stattfinden – begrenzt wäre. Die Option, dass sich Malta und Estland die Aufgabe teilen, habe dagegen rechtliche Probleme aufgeworfen.

Das Land, das den Vorsitz im EU-Ministerrat innehat, kann massgeblich Einfluss auf die Agenda der EU in den jeweiligen sechs Monaten ausüben und soll zugleich Kompromisse sowohl der Mitgliedsländern untereinander als auch mit EU-Kommission und EU-Parlament ausloten. Derzeit übt die Slowakei dieses Amt aus. (awp/mc/pg)

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