sgv zur Reduktion von Regulierungskosten: Goldener Weg gegen Frankenstärke

sgv zur Reduktion von Regulierungskosten: Goldener Weg gegen Frankenstärke
Gewerbeverbandspräsident und Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR).

sgv-Präsident Jean-François Rime.

Bern – Die Wirtschaft kommt durch die Aufgabe des Euro-Mindestkurses stark unter Druck. Zur Abfe­derung der Frankenstärke sind per sofort bürokratische Regulierungskosten zu senken. Das Potenzial dazu hat der Bundesrat schon vor einem Jahr in einem Bericht identifiziert. Gesche­hen ist bis heute nichts. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert in einem offenen Brief den Bundesrat zum Handeln auf.

Die Schweizerische Nationalbank betonte seit der Einführung der Euro-Untergrenze den temporären Charakter der Massnahme. Unternehmen und Politik hätten die Zeit bis zur Aufhebung gezielt zur Anpassung der Strategien zu nutzen. Diese Hausaufgaben hat der Bundesrat nicht gemacht. Seit mehr als einem Jahr weiss er, dass er mit der Senkung der Regulierungskosten die Wirtschaft um mindestens 2,2 Milliarden Franken entlasten könnte. Passiert ist nichts. Dies obwohl es der Bundesrat selber war, der das Potenzial und die Stossrichtungen der Umsetzung bei der Senkung der Regulie­rungskosten erarbeitet hat.

Heute stehen die Unternehmen unter grossem Druck. Können Regulierungskosten abgebaut werden, löst dies unmittelbar Wachstumsimpulse für die Schweizer Wirtschaft aus. Mit einem konsequentem Vorgehen gegen die Regulierungskosten wird eine gezielte Wachstumsstrategie eingeschlagen, Be­schäftigung gesichert und jedem Schweizer und jeder Schweizerin eine Perspektive gegeben.

Keine zusätzliche Schwächung der Wirtschaft
Weiter ist entscheidend, dass die Wirtschaft nicht durch politische Entscheide zusätzlich geschwächt wird. Dazu gehören insbesondere Vorlagen wie die neue Billag-Mediensteuer, mit der die Unterneh­mer doppelt besteuert werden sollen und die Wirtschaft mit jährlich 200 Millionen Franken zusätzlich belastet wird. Auch müssen in Vergangenheit gemachte Fehler unbedingt vermieden werden. Ange­strebte Preisregulierungen im Rahmen von Kartellgesetzrevisionen sind verfehlt, behindern den Wett­bewerb und dürfen sich nicht wiederholen.

Verantwortungsvolle Politik basiert auf einen einfachen Ansatz: Wo unnötige Kosten für die Wirtschaft gesenkt werden können, muss dies unverzüglich und rasch an die Hand genommen werden. Die Fo­kussierung auf die Verbesserung von den Rahmenbedingungen ist gleichzeitig eine Wachstumsstra­tegie. Für diese Art verantwortungsvoller Politik setzt sich der sgv ein. (sgv/mc/ps)

Offener Brief
Abfederung Frankenstärke: Konsequenter Abbau der Regulierungskosten

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Letzte Woche hat die Schweizerische Nationalbank SNB die Politik des Euro-Mindestkurses aufgege-ben. Die SNB ist einer stabilitätsorientierten Geldpolitik verpflichtet. Dementsprechend handelt sie politisch unabhängig. In diesem Sinne ist ihr jüngster Entscheid zu respektieren. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wies schon bei der Einführung der Untergrenze 2012 darauf hin, dass sie nur eine zeitlich begrenzte Massnahme sein kann. Hingegen ist es nun dringend an der Politik, die Kon-sequenzen des Entscheids abzufedern, indem sie konsequent die Regulierungskosten senkt.

Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses wirkt sich auf Unternehmen wie ein Fixkostensprung von 10 – 20 Prozent aus. Die KMU-Wirtschaft, insbesondere aber exportorientierte KMU, kommen durch diese happigen Zusatzkosten stark unter Druck. Um die negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachs-tum sowie auf Arbeitsplätze abzufedern, ist nun eine verantwortungsvolle Politik notwendig. Wir kom-men nicht um die kritische Feststellung umhin, dass sich die Politik auf die Aufhebung des Euro-Mindestkurses nur ungenügend vorbereitet hat.

Verantwortungsvolle Politik bezieht sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ge-samte Wirtschaft. Das bedeutet zunächst, krasse Fehlbeurteilungen zu vermeiden. Dazu gehört ins-besondere der Versuch, das Kartellgesetz erneut einer Revision unterziehen zu wollen. Es muss deut-lich unterstrichen werden, dass ein derartiger Schritt der Wirtschaft in keiner Art und Weise eine Ent-lastung bringt. Das Kartellgesetz dient bekanntlich dem Schutz des Wettbewerbs und nicht der Preis-regulierung. Zwischen Kartellgesetz, Frankenstärke und Preisniveau besteht kein Zusammenhang. Ein weiterer Fehler wäre die Einführung sektorieller oder gar fiskalischer Massnahmen.  

Bereits im Juni 2010 stellte der sgv seine Studie zu den Regulierungskosten in der Schweiz vor und schätzte die Belastungen gesamtschweizerisch auf insgesamt 50 Milliarden Franken. Aufgrund dieser Studie verlangte der Gewerbekongress die Einleitung konkreter Massnahmen zur Senkung dieser unhaltbaren Regulierungskosten um mindestens 10 Milliarden Franken bis zum Jahr 2018. Durch das Postulat Fournier wurde der Bundesrat angehalten, eine eigene Messung der Regulierungskosten zusammen mit daraus abgeleiteten Massnahmen zur Senkung in die Wege zu leiten. Mit seinem Be-richt vom Dezember 2013 beantwortete der Bundesrat das Postulat und kam im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis wie der sgv: nur gerade in zwölf Dossiers auf Bundesebene wurden schon 10 Milli-
arden Franken Senkungspotenzial für Regulierungskosten identifiziert. Ebenso listet der Bericht kon-krete Massnahmenvorschläge auf, welche die Unternehmen entlasten.  

Wir stellen fest: politisch ist nicht viel geschehen und die Problematik ist nicht entschlossen genug angepackt worden. Mit Blick auf die Frankenstärke ist festzuhalten, dass wertvolle Vorbereitungszeit – auf die die SNB immer wieder hingewiesen hat – ungenutzt verstrichen ist.  

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt vor diesem Hintergrund, dass der Bundesrat diese Arbeiten unverzüglich an die Hand nimmt. Die Ausarbeitung und rasche Umsetzung eines breit ange-legten Massnahmenkatalogs zur Senkung der Regulierungskosten stärkt die Position des Wirtschafts-standortes Schweiz im internationalen Umfeld. Die Massnahmen von mindestens 2.2 Milliarden Fran-ken lassen sich in drei Gruppen einteilen: Sofortmassnahmen, solche für die mittlere und für die lange Frist. Als Sofortmassnahmen kann der Bundesrat die in seinem Bericht selbst vorgeschlagenen Schritte einleiten (in Klammern steht das jeweilige Regulierungskosten-Reduktionspotenzial):

  • Harmonisierung von Fristen und Zahlungsintervallen bei der Gewinn-, Grundstu¨ks- und Lohn-quellensteuer (190 Millionen Franken pro Jahr).
  • Verzicht auf «swiss finish» Regelungen im Bereich Zolldeklaration und Zollverfahren (gut 60 Milli-onen Franken pro Jahr).
  • Verzicht auf «swiss finish» und Sonderregelungen (Marktabschottungen) im Bereich des Umwelt-rechts, vor allem Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Bau- und Sonderabfälle (1 Milliarde Franken).
  • Verschiede administrative Vereinfachungen in der Abrechnung der AHV (Abschaffung unterjähri-ger Meldung), BVG (Bagatellfallregelung) und MWSt (über 150 Millionen Franken).
  • Zusätzlich zu den Entlastungsmassnahmen muss auf die höhere Berufsbildung gesetzt werden. Je besser die Qualifikation der Mitarbeitenden, desto höher die Produktivität und die Innovations-kraft der Unternehmen, was den Fixkostensprung abfedert.

Mittelfristig müssen zusätzlich folgende (ebenfalls im genannten Bericht enthaltene) Massnahmen zur Reduktion der Regulierungskosten beitragen, die schon sofort einzuleiten sind:

  • Einheitssatz für die Mehrwertsteuer (über 500 Millionen Franken).  
  • Harmonisierung der Baunormen (bis zu 300 Millionen).
  • Auch weitere Massnahmen sind notwendig: Zu denken ist hier an eine allgemeine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Ebenso gehören zweifelsfrei mutige Schritte im Zusam-menhang mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 dazu.
  • Der Bundesrat kann im weiteren auf kostentreibende Neuregulierungen verzichten, beispielswei-se: Aktienrechtreform (Zusatzpflichten für den Verwaltungsrat, Deklarationen und Berichte); Revi-sion des Umweltschutzgesetzes (Vorschriften, welche über den EU Standard hinausgehen, zu-sätzliche Etiketten, ); Finanzdienstleistungsgesetz / Finanzinstitutsgesetz (Verteuerung aller Fi-nanzdienstleistungen, Beweislastumkehr in der Prozessführung, Kreditverknappung).

Langfristig ist auf die Diversifizierung der Partnerschaften im Aussenhandelsnetz der Schweiz zu set-zen. Insbesondere ist dabei der Fokus auf die USA und auf aufstrebende Wirtschaften zu legen.  

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt, dass diese Schritte und Massnahmen zur Sen-kung der Regulierungskosten umgehend angepackt und in die Wege geleitet werden. Der Bundesrat kennt das Potenzial, weil die Exekutive selber dieses vorgeschlagen hat. Diese für das Wirtschafts-wachstum sehr zentralen Anliegen werden vom sgv schon seit Jahren gefordert. Passiert ist bisher viel zu wenig. Die neue Ausgangslage lässt nun nicht länger weitere Verzögerungen zu.

Freundliche Grüsse
Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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