LUKB garantiert vollen Kapitalschutz auf Lehman-Produkte

Dieser Entscheid sei nach der umfassenden Beurteilung der Situation mit den kapitalgeschützten Produkten von Lehman Brothers in den Depots der LUKB gefällt worden. Diese Lösung entspreche für die Kleinanleger einer Entschädigung von 100 % durch die Luzerner Kantonalbank, obwohl die Bank dazu rechtlich nicht verpflichtet sei, so die Mitteilung weiter.


Systematische Analysen
Fälle von Kunden, die über dieser Vermögenslimite liegen und mehr als 20 Prozent ihres Vermögens in Lehman Brothers-Produkten investiert haben, werden zusätzlich systematisch analysiert, ohne dass sich die betreffenden Kunden bei der Bank melden müssen. Die LUKB will diesen Kunden einen individuellen Entschädigungsvorschlag unterbreiten. Für alle anderen Anleger wird die Luzerner Kantonalbank ihre bisherige Politik weiterführen und in Einzelfällen, bei denen der LUKB Fehler unterlaufen sind, zusammen mit den Kunden eine individuelle Lösung suchen – auch in finanzieller Hinsicht.


Unbürokratische Lösungssuche
Man habe sich genügend Zeit genommen, um diese Situation sorgfältig abzuklären und zu verstehen, dass die Kunden ungeduldig und zum Teil enttäuscht reagiert hätten. Nach der Analyse der eingetroffenen Kundenreaktionen habe die LUKB festgestellt, dass es Härtefälle gebe. nun wolle man unbürokratisch handeln und den Kleinanlegern rasch eine gute Lösung anbieten, lässt sich LUKB-CEO Bernard Kobler: in der Mitteilung zitieren. (lukb/mc/ps)

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