Goldverteilung an Kantone und Bund: Bundesrat weist Vorwürfe der GPK zurück

Zufrieden ist er, dass der Verteilschlüssel nicht kritisiert wird. In seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme teilt der Bundesrat die Meinung der GPK nicht, es wäre eine besondere Rechtsgrundlage zu schaffen gewesen, um die 21,1 Mrd CHF aus dem Goldverkauf binnen dreier Monate zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone zu verteilen.


Es fehle die Grundlage
Zudem akzeptiert der Bundesrat den Vorwurf nicht, Parlament und Volk hätten sich nicht über die Ausschüttung äussern können. Der Bundesrat ist überdies auch nicht der Ansicht, dass er Parlament und Öffentlichkeit nicht transparent und nicht konsistent informiert habe. Am 2. Februar 2005 hatte der Bundesrat beschlossen, den Erlös aus dem Verkauf der 1300 Tonnen Sondervermögen der Nationalbank nach dem geltenden Verteilschlüssel zu verteilen. Die SP Schweiz reichte daraufhin eine Aufsichtseingabe bei der GPK ein, in der sie das Fehlen einer rechtlichen Grundlage bemängelte.


Bundesrat hat rechtsmässig gehandelt
In seiner Stellungnahme nimmt der Bundesrat mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ihm die GPK attestiert, mit der Behandlung der überschüssigen Goldreserven als Aufwertungsgewinn rechtmässig gehandelt zu haben. Die GPK ist auch der Meinung, dass der klassische Verteilschlüssel rechtlich vertretbar war. Den Vorwurf der GPK-Mehrheit, wonach sich Parlament und Volk nicht zur Ausschüttung hätten äussern können, lehnt der Bundesrat ab. Das Volk habe Vorlagen über die Verwendung des Golderlöses für die AHV abgelehnt. Der neue Vorschlag des Bundesrates sei im Parlament gescheitert.


Keine Gesetzesgrundlage für ein Zurückbehalten
Neue Vorschläge wären chancenlos gewesen, schreibt der Bundesrat. Die Ausschüttung zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone habe somit den einzig noch gangbaren Weg dargestellt, zumal für ein Zurückbehalten des Sondervermögens bei der Nationalbank keine Gesetzesgrundlage mehr bestanden habe. Der Bundesrat versichert der GPK, dass er in seiner Kommunikation wie bisher zwischen rechtlicher und politischer Beurteilung einer Situation unterscheiden wird. Er werde weiter darauf achten, Parlament und Öffentlichkeit transparent und frühzeitig über Neueinschätzungen einer Situation zu informieren. (awp/mc/th)

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