Julius Bär hat in Geldwäscherei-Verfahren 4,3 Millionen Franken bezahlt

Zürich – Die Bank Julius Bär ist im vergangenen Herbst von der Finanzmarktaufsicht Finma in einer Enforcement-Massnahme zu einer Zahlung von 4,3 Millionen Franken verpflichtet worden. Laut der Finma hatte es die Vermögensverwaltungsbank zwischen 2009 und 2019 versäumt, verdächtige Geldtransaktionen von Kunden zu erkennen und zu verfolgen, schreibt die «Financial Times» am Mittwoch.
Die Finma habe Julius Bär in dem im November 2024 erlassenen Entscheid «gravierende Verletzungen» in ihrer Verpflichtung zur Geldwäschereibekämpfung vorgeworfen, so die britische Wirtschaftszeitung unter Berufung auf den schriftlichen Finma-Entscheid. Dabei ging es unter anderem um Gelder von russischen sowie asiatischen Kunden. Mit der Sache vertraute Personen bestätigten gegenüber der Nachrichtenagentur AWP den Finma-Entscheid.
Unrechtmässige Gewinne
Im Einzelnen wurde Bär laut dem FT-Bericht zur Rückzahlung von «unrechtmässig erzielten Gewinnen» in Höhe von 3 Millionen Franken verpflichtet. Ausserdem musste die Bank Kosten von 1,3 Millionen Franken übernehmen. Weder die Finanzmarktaufsicht Finma noch die Bank Julius Bär wollten gegenüber der AWP den Bericht kommentieren.
Laut dem FT-Bericht hat Julius Bär offenbar im Fall eines russischen Bankers, der von den Behörden der Veruntreuung verdächtig wurde, sämtliche Warnhinweise ignoriert. Bei weiteren Vorfällen ging es offenbar um Berichte von «Whistleblowern» bezüglich mehrerer indischer Staatsbürger, die aus Dubai, Zürich und Singapur betreut wurden.
Die Vorfälle dürften sich damit in der Zeit ereignet haben, als Julius Bär noch von Boris Collardi und danach Bernard Hodler geführt worden war. Im Herbst 2019 übernahm dann Philipp Rickenbacher das CEO-Amt, der im Zug des Signa-Debakels dann aber 2024 seinen Hut nehmen musste. Seit Anfang 2025 ist nun Stefan Bollinger Konzernchef. (awp/mc/pg)