Vincenz-Prozess: Pierin Vincenz zeigt sich vor Zürcher Gericht zugeknöpft
Zürich – Der ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz hat sich beim zweiten Prozesstag vor Zürcher Obergericht zugeknöpft gezeigt. Der sonst so joviale Ex-Banker wurde wortkarg.
Der 70-Jährige machte gleich zu Beginn klar, dass er keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen wolle. Dies vor allem wegen der enormen Publizität seines Falls. «Ich möchte mich selbst und mein Umfeld schützen.»
Einzig zu seinem Wohnort sagte er etwas. Nachdem seine Villa in Niederteufen AR für 10 Millionen Franken verkauft wurde, zog er ins Tessin, genauer nach Figino bei Lugano. Seinen Gemütszustand bezeichnete er zudem als «etwas angespannt, aber soweit in Ordnung».
Tinder-Date und verwüstetes Hotelzimmer
Etwas angespannt verlief auch die Befragung. Vincenz blieb dabei, dass alle seine Spesenauslagen immer auch geschäftlicher Natur gewesen seien. Egal ob Reise nach New York mit den Töchtern oder nach Dubai mit Bekannten, ein Tinder-Date im Zürcher Fünfsterne-Hotel oder ein Trip nach Sydney.
Beim Tindern sei es darum gegangen, den Umgang mit Social Media zu erlernen. Bei den Reisen habe er Schalterhallen besichtigt. Das verwüstete Hotelzimmer im Park Hyatt Zürich sei «irrtümlich» der Raiffeisen-Bank belastet worden. Vincenz hatte sich versehentlich mit zwei «Begleiterinnen» gleichzeitig verabredet.
Mehrmals verwies Vincenz auf seine Aussagen vor Bezirksgericht, wo es in erster Instanz schon ausführlich um seine Spesen ging. Er könne sich sowieso nicht mehr an alles erinnern. «Wir drehen uns im Kreis», sagte der Gerichtsvorsitzende irgendwann zerknirscht.
«Ich kriege Schnappatmung»
Auch bei den Hauptvorwürfen, den «Schattenbeteiligungen», blieb Vincenz dabei: Er habe sich nicht illegal persönlich bereichert. Vincenz und sein Kompagnon Beat Stocker sollen sich heimlich an Firmen beteiligt haben und anschliessend dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen-Bank oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Dort war Stocker als Geschäftsführer und Vincenz als Verwaltungsratspräsident tätig.
Durch dieses Vorgehen sollen die beiden Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben. Dass es Interessenskonflikte gegeben habe, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte Vincenz. «Ich habe zu wenig Fokus darauf gelegt.» Er brauchte gar das Wort «Unerfahrenheit».
Beim Gerichtsvorsitzenden kam dies jedoch schlecht an. «Ich kriege Schnappatmung», sagte er. «Jemand in Ihrer Position und mit Ihrem Lebenslauf kann sich doch nicht auf Unerfahrenheit berufen.» Schliesslich sei Vincenz da schon Jahre Chef der Raiffeisen gewesen.
Vincenz bestritt zudem, seine Position ausgenutzt zu haben, um die Übernahmeentscheidungen der Raiffeisen zu steuern. «Diskussionen gab es natürlich, aber Gremien beeinflusst habe ich nicht.»
«Nicht auf dem Schirm gehabt»
Auch sein Kompagnon Beat Stocker stritt in der Befragung ab, sich illegal persönlich bereichert zu haben. Und auch er sagte, das Thema Interessenskonflikt «nicht auf dem Schirm gehabt» zu haben. «Ich dachte, das geht aneinander vorbei». Er habe doch nur Sachen möglich machen wollen – «win win» eben. Der Gerichtsvorsitzende bezeichnete diese Aussage «für jemand mit Ihrem Hintergrund» als «lapidar».
Zu Beginn des zweiten Prozesstages lehnte das Obergericht praktisch alle Anträge der Anwälte ab. Diese hatten am Montag, am ersten Prozesstag, ein weiteres Mal versucht, den Prozess platzen zu lassen. Alle Einwände seien bereits bekannt, etwa eine angebliche Unvollständigkeit der Akten oder die nicht brauchbaren Beweise.
Der Prozess wird am Mittwoch mit weiteren Befragungen von Nebenbeschuldigten fortgesetzt. Für die ganze Verhandlung sind zehn Tage eingeplant. Wann das Obergericht das Urteil eröffnet, ist unklar, sicher nicht in der aktuellen und kommenden Woche.
In erster Instanz sprach das Bezirksgericht Zürich im April 2022 harte Strafen aus: Vincenz wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vor Obergericht fordert er einen vollumfänglichen Freispruch.
Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von gar vier Jahren. Auch er fordert einen Freispruch. Die beiden wurden unter anderem des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. (awp/mc/ps)