Bern – Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Rahmen des neu aufgenommenen Rechtshilfeverfahrens die Duvalier-Gelder gesperrt. Zugleich hat es die Konteninhaber aufgefordert, bis Ende September die rechtmässige Herkunft dieser Vermögenswerte in Höhe von rund 7 Mio. Franken zu beweisen.