Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die RAG mit ihrem gesamten Vermögen für alle Risiken haften, die durch den Bergbau entstehen könnten. Wegen der Haftung und der öffentlichen Subventionen für den Bergbau sind die Anteile für die Eigner RWE, E.ON und ThyssenKrupp bislang wertlos, weil sie keine Dividende erhalten dürfen.