Schweizer Börse SWX nimmt Graubündner Kantonalbank ins Visier

Die Vorabklärungen hätten ergeben, dass im Zusammenhang mit der Kommunikation der Jahreszahlen 2004 eine möglicherweise gegen Artikel 72 des Kotierungsreglements verstossen worden sei, teilte die SWX am Mittwoch in einem Communiqué mit.

Bilanzmedienkonferenz mitten in der Börsenhandelszeit

Die Bank habe ihr Rekordergebnis an ihrer Bilanzmedienkonferenz mitten in der Börsenhandelszeit bekannt gegeben, ohne die Eckwerte der Jahreszahlen vor Aufnahme des Börsenhandels veröffentlicht zu haben, sagte SWX-Sprecher Werner Vogt auf Anfrage. Dies sei eine selektive Informationsweise.

90 Minuten vor Beginn des Handels oder nach Börsenschluss
Das Kotierungsreglement verlangt die Veröffentlichung von kursrelevanten Tatsachen spätestens 90 Minuten vor Beginn des Handels oder nach Börsenschluss, damit die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer möglichst gewährleistet ist. Die Dauer der Untersuchung sei nicht bestimmt, schreibt die SWX. Über die laufende Untersuchung würden keine Auskünfte erteilt. (awp/mc/gh)

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