AHV-Reform 2020: sgv insistiert auf grundsätzlichem Neuanfang

AHV-Reform 2020: sgv insistiert auf grundsätzlichem Neuanfang
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der sgv zeigt sich enttäuscht, dass der Bundesrat eisern an seiner einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichteten Sanierung der AHV festhält. Dies obwohl der sgv alternative und konstruktive Modelle zur Sanierung der maroden AHV auf dem Tisch gelegt und damit eine breite öffentliche Diskussion angestossen hat. Mit dieser Haltung riskiert der Bundesrat bereits in der jetzigen frühen Phase das Scheitern der gesamten dringend notwendigen AHV-Reform, die mit der aktuellen Vorlage politisch keine Mehrheiten finden wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hält an seiner Forderung fest, dass die Vorlage grundsätzlich neu aufgesetzt werden muss.

Der Bundesrat setzt bei der Altersvorsorge 2020 einseitig auf höhere Lohnbeiträge sowie auf zusätzliche Einnahmen über die Mehrwertsteuer. Den Einsparungen von knapp einer Milliarde Franken stehen Mehreinnahmen von 9.5 Milliarden Franken gegenüber. Die Mehreinnahmen steigen sogar auf 12 Milliarden Franken, falls sich die AHV-Finanzen schlechter als prognostiziert entwickeln und mit der vorgeschlagenen Interventionsklausel auch noch ein zusätzliches Lohnprozent eingefordert würde.

Eine solche einseitige Vorlage ist für den sgv schlicht inakzeptabel und für die Wirtschaft nicht tragbar. Der sgv hat sich deshalb mit einem konstruktiven Alternativmodell eingebracht und damit eine breite Diskussion angestossen. Anstatt konsequent auf Mehreinnahmen zu setzen, ist das Rentenalter beider Geschlechter schrittweise dem finanziellen Mehrbedarf und der steigenden Lebenserwartung entsprechend anzuheben. Dabei soll sich der Deckungsgrad des AHV-Fonds künftig innerhalb einer Bandbreite von 70 bis 80 Prozent einer Jahresausgabe bewegen. Um sicherzustellen, dass dieser Wert weder unterschritten noch übertroffen wird, gilt es das Rentenalter in Monatsschritten anzupassen.

Im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage, die in ihrer jetzigen Form nur Schiffbruch erleiden kann, ist der Vorschlag des sgv sozial und wirtschaftlich verträglich, weil er weder Rentenkürzungen noch zusätzliche Lohnprozente nötig macht. Ebenso ist eine echte dauerhaft wirkende Schuldenbremse darin integriert. Der sgv ist sehr enttäuscht, dass sich der Bundesrat dem konstruktiven Dialog verschliesst und so die gesamte dringend benötigte Reform bereits im Anfangsstadium gefährdet. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft, hält der sgv an seiner Forderung fest, dass die Vorlage grundsätzlich neu diskutiert und aufgesetzt werden muss. (sgv)

sgv

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