Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung

Arbeitgeber und IV gemeinsam für die Eingliederung

Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes.

Bern – Seit dem 1. Januar ist die IV-Revision 6a in Kraft. Die neuen Instrumente der Invalidenversicherung sollen den Unternehmen den Rücken stärken, wenn sie handicapierte Menschen weiter beschäftigen oder anstellen. An einer Medienkonferenz haben die Spitzen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, der IV-Stellen-Konferenz und des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV sowie der gastgebende Unternehmer über die gemeinsame Kampagne für Arbeitgeber informiert. Zudem haben sie aufgezeigt, dass mit vereintem Einsatz die gesteckten Eingliederungsziele erreicht werden können.

Seit 2008 (5. IV-Revision) konzentrieren sich IV-Stellen und Arbeitgeber erfolgreich darauf, eine drohende Invalidität von Menschen mit gesundheitlichen Problemen dank frühzeitiger Erkennung und raschem Eingreifen besser zu vermeiden. Das Motto lautet «Eingliederung vor Rente». Am 1. Januar 2012 ist nun die IV-Revision 6a in Kraft getreten. Sie ist darauf fokussiert, die Wiedereingliederung von Menschen voran zu treiben, die bereits eine IV-Rente erhalten. Es kommt also die Zielsetzung «Eingliederung statt Rente» hinzu.

Eingliederung bedeutet mehrfachen Erfolg
Die Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen ins Erwerbsleben ist das zentrale Ziel der IV, weil Eingliederung in mehrfacher Hinsicht einen Erfolg bedeutet: Mit jeder erreichten Eingliederung bleibt ein Mensch über die Arbeit eingebettet in ein tragendes soziales Gefüge, statt auf dem Renten-Gleis untätig abgestellt zu sein. Zudem kann ein Unternehmen seine verfügbare Arbeitskraft nutzen. Gleichzeitig bedeutet jede erfolgreiche (Teil-)Eingliederung die Vermeidung einer (Teil-)Rente, die andernfalls während Jahren und Jahrzehnten ausbezahlt und finanziert werden müsste.

Dieser Mehrfacherfolg der Eingliederung stand im Zentrum der Einführung von Yves Rossier, Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Eingliederung sei nicht nur eine selbstverständliche soziale Aufgabe. Zusammen mit den Korrekturen auf der Finanzierungsseite stelle die Eingliederung auch das zentrale Element zur vollständigen Sanierung der IV bis 2025 dar – einer IV, die heute mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist. Rossier zeigte sich überzeugt, dass durch die intensiven Anstrengungen der IV-Stellen in Zusammenarbeit mit noch stärker engagierten Arbeitgebern das sozialpolitische Ziel wie auch die Sanierung der IV – nachhaltig schwarze Zahlen und vollständiger Schuldenabbau – erreicht werde.

Arbeitgeber und IV-Stellen arbeiten koordiniert und eng zusammen
Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes
, legte dar, dass die Eingliederung von Menschen mit Behinderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Der wesentliche Erfolgsfaktor sei die gute Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen und Arbeitgebern, die nötigen Instrumente seien vorhanden. Nun gelte es, die Arbeitgeber besser über die Angebote der IV und das Funktionieren der Eingliederung zu informieren.

Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv, wies darauf hin, dass die Schweizer KMU in hohem Masse sozialverantwortlich handelten und bereits seit langem einen wesentlichen Beitrag zur Integration behinderter Menschen leisteten. Dies habe unter anderem eine Studie der Stiftung «Integration für alle» (IPT) nachgewiesen. Die KMU seien gewillt, ihr Engagement weiterhin aufrecht zu erhalten und wo möglich zu verstärken. Gefordert seien aber auch die Politik, das BSV, die Invalidenversicherung und insbesondere auch die Behinderten. Ziel der Anstrengungen müsse es sein, die IV bis zum Auslaufen der Zusatzfinanzierung per Ende 2017 nachhaltig zu sanieren, einer Verlängerung dieser Zusatzfinanzierung werde der sgv nicht zustimmen.

Der Gastgeber der Medienkonferenz, André Tobler, Geschäftsführer von Tobler Protecta AG in Ipsach, führte das praktische Beispiel seiner Firma an. Die IV-Stelle Bern habe die Anstellung von zwei Menschen mit Behinderung und ihre Integration in die 17-köpfige Belegschaft ermöglicht. Dieser Schritt wirke sich klar positiv auf das Betriebsklima aus, und die Produktivität leide nicht darunter.

Auf die Bedürfnisse der Arbeitgeber zugeschnittene Angebote der IV
Jean-Philippe Ruegger, Präsident der IV-Stellen-Konferenz und Direktor der IV-Stelle Waadt
, präsentierte den ergänzten und gut bestückten «Werkzeugkoffer», den die IV heute für die Eingliederung zur Verfügung hat. Ein sehr wertvolles neues Instrument sei der Arbeitsversuch, bei dem die Arbeitgeber einen möglichen künftigen Angestellten während eines halben Jahres ausführlich testen und kennen lernen können. 2011 hätten die IV-Stellen in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern 11’530 Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt platzieren können.

In dieser Zahl seien der Erhalt von Arbeitsplätzen, Umplatzierungen im gleichen Unternehmen und Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern enthalten. Bei 47 Prozent handle es sich um Arbeitsplätze bei neuen Arbeitgebern. Die Arbeitgeber hätten 2011 also rund 5’400 Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung neu besetzt, was Ruegger für die Zukunft sehr zuversichtlich stimme.

Schliesslich erklärte Stefan Ritler, für die Invalidenversicherung zuständiger Vizedirektor des Bundesamtes für Sozialversicherungen, dass die IV-Stellen heute nicht nur deutlich weniger neue Renten zusprechen müssten, sondern im Gegenzug dazu auch deutlich mehr Eingliederungsmassnahmen durchführten. Dies sei zu einem wesentlichen Teil ein Erfolg der 5. IV-Revision, die 2008 in Kraft getreten ist. Bereits bisher, noch ohne die neuen Instrumente der Revison 6a, habe die IV im Rahmen der jährlich 50’000 Rentenrevisionen rund 2’300 IV-Renten reduzieren oder aufheben können. Zusammen mit den Arbeitgebern könne das Ziel der Revision 6a erreicht werden, innert sechs Jahren die Erwerbsfähigkeit von rund 17’000 IV-Rentner/innen mit entsprechendem Potenzial so zu erhöhen, dass sie in den Arbeitsmarkt (teil-)eingegliedert und vermittelt werden können.

Breit angelegte Kampagne zur Information der Arbeitgeber
Fazit: Nur gemeinsam können IV-Stellen und Arbeitgeber die gesteckten Eingliederungsziele erreichen. Die Arbeitgeber sind entsprechend in die Arbeiten zur Umsetzung der IV-Revision 6a eingebunden. Ein Teil davon ist eine Kampagne, mit welcher die Arbeitgeber gezielt darüber informiert werden, wie Eingliederung in Zusammenarbeit mit der IV funktioniert und was diese ihnen zu bieten hat. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, die IV-Stellen-Konferenz und das Bundesamt für Sozialversicherungen betreiben die Kampagne gemeinsam. In ersten Schritten wurden die Broschüre «Leitfaden für die berufliche Eingliederung» und der Flyer «Unterstützung für Arbeitgeber – Neuerungen in der IV» insbesondere über die Kanäle der beiden Verbände und von den IV-Stellen breit an die Arbeitgeber verteilt. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung. (mc/pg)

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