Bund senkt KEV-Vergütung für Solarstrom um 5 Rappen‎

Bund senkt KEV-Vergütung für Solarstrom um 5 Rappen‎

Bern – Wer ab 1. Oktober ein neues Solarpanel betreiben will, erhält dafür eine um 15% tiefere KEV-Vergütung. Weil Photovoltaik-Anlagen nochmals billiger geworden sind, senkt der Bund erneut die Beiträge. Es ist bereits die dritte Reduktion im laufenden Jahr.

Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) beträgt ab dem kommenden 1. Oktober im Schnitt noch 31 Rappen pro Kilowattstunde (kWh), wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Montag mitteilte. Je nach Anlagentyp und Grösse beträgt der Tarif zwischen 21,6 bis 42,8 Rappen pro kWh. Heute liegt der durchschnittliche Tarif bei 36 Rappen pro kWh. Als Grund für die ausserordentliche Senkung gibt das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard die stark gesunkenen Preise für Photovoltaik-Module an. Die Preise seien in den vergangenen Monaten nochmals gesunken, weil vor allem in Deutschland der Verkauf eingebrochen sei. Tiefere Preise bedeuten, dass die Betreiber der Anlagen tiefere Investitionskosten amortisieren müssen.

Nächste Reduktion bereits in Sicht
Bereits auf den vergangenen 1. März hatte der Bund die Tarife um rund 10% reduziert und eine weitere Überprüfung angekündigt. Auf den 1. Januar 2012 waren die Vergütungen wie nach Energieverordnung vorgesehen bereits um 8% gefallen. Die nächste Reduktion ist auch schon in Sicht: Anfang 2013 sinken die Sätze ordentlich um weitere 8%. Betroffen von der neuerlichen Reduktion sind lediglich Anlagen, die nach dem 1. Oktober genehmigt wurden. Anlagen, die zuvor genehmigt wurden, erhalten die höhere KEV-Vergütung.

Mit der KEV will der Bund die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien fördern. Sie deckt den Unterschied zwischen den Kosten für die Produktion und dem Marktpreis. Wegen des grossen Ansturms wird eine Warteliste geführt. (awp/mc/ps)

UVEK

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