Emissionshandel für Fluggesellschaften ist erlaubt

Emissionshandel für Fluggesellschaften ist erlaubt
Emissionen in der Luftfahrt sind ein Grund, warum die Schweiz im Klima-Länderrating nur mittelmässig abschneidet.

Luxemburg – Die Einbeziehung internationaler Fluggesellschaften in den EU-Handel mit Luftverschmutzungsrechten ist erlaubt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der Emissionshandel verpflichtet Unternehmen, Rechte für den Ausstoss des Treibhausgases Kohlenstoffdioxid (CO2) zu kaufen. Ab 1. Januar 2012 sollen per EU-Gesetz alle Fluggesellschaften teilnehmen, die von, in oder nach Europa fliegen. Dagegen hatten mehrere Gesellschaften aus den USA und Kanada geklagt.

Die Regelung verletze nicht die Souveränität fremder Staaten, argumentierten die Richter. Zwar werde für die Berechnung des CO2-Ausstosses die gesamte Flugstrecke zugrunde gelegt, auch ausserhalb der EU. Das sei jedoch zulässig, weil nur Flüge ins EU-Hoheitsgebiet, innerhalb der EU und aus der EU heraus betroffen seien.

Open-Skies-Abkommen nicht verletzt
Auch das sogenannte Open-Skies-Abkommen sieht der EuGH nicht verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.

Fluggesellschaften aus der EU fürchten herbe Wettbewerbsnachteile für den Fall, dass ausländische Fluglinien von dem Emissionshandel verschont bleiben sollten. Auch aus China, Russland und anderen Staaten gibt es Widerstand. Fluggesellschaften fürchten, dass sie etwa in China künftig ihrerseits wirtschaftliche Nachteile hinnehmen müssen.

US-Airlines protestieren gegen Klimaschutz-Urteil
Die US-Fluglinien laufen Sturm gegen die Verpflichtung, künftig bei den Klimaschutzbemühungen der Europäischen Union mitmachen zu müssen. «Die heutige Entscheidung des Gerichts isoliert die EU noch stärker vom Rest der Welt», erklärte die US-Luftfahrtvereinigung Airlines for America in Washington. Die Fluggesellschaften würden sich nur unter Protest den EU-Regelungen beugen.

Die Vereinigung warf dem Gericht vor, internationale Vereinbarungen missachtet zu haben und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. «Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende dieses Falls.» Airlines for America prüfe jetzt weitere Möglichkeiten, hiess es in der Erklärung. (awp/mc/pg)

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