Immobilienpreise stabilisieren sich auf hohem Niveau

Immobilienpreise stabilisieren sich auf hohem Niveau
IAZI-Präsident Donato Scognamiglio. (Foto: IAZI)

Zürich – Wohneigentum bleibt begehrt. Im ersten Quartal 2024 sind die Preise von Freihandtransaktionen nochmals leicht gestiegen. Aber die Zahlungsbereitschaft der Eigenheimkäufer scheint Grenzen zu kennen.

Die Preise für Wohneigentum stiegen im ersten Quartal 2024 um 0,6 Prozent. Dies ist weniger als in den Vorquartalen, wie aus dem am Montag veröffentlichten «SWX IAZI Private Real Estate Price Index» hervorgeht. Dabei waren Käufer von Einfamilienhäusern bereit, um 0,7 Prozent höhere Preise zu entrichten als im Vorquartal.

EFH-Preise legen um 4,6 Prozent zu, ETW um 3,7 Prozent
Auf Jahressicht stiegen die Preise für Einfamilienhäuser um 4,6 Prozent. Dagegen wurden Eigentumswohnungen um 3,7 Prozent teurer und nähern sich nun langsam dem langjährigen Durchschnitt an. Über die letzten zwölf Monate ergibt sich damit für Eigenheime ein weiter rückläufiges, aber noch immer überdurchschnittliches Preiswachstum von +4,2%.

«Eigenheime werden also nicht billiger, die Preise steigen einfach nicht mehr so rasch», sagt IAZI-Präsident Donato Scognamiglio.

Leichter Preisrückgang bei Renditeliegenschaften
Dagegen wechselten im ersten Quartal Renditeliegenschaften zu 0,1 Prozent tieferen Werten die Hand, wie IAZI weiter mitteilt. Diese sei der erste Rückgang der Zahlungsbereitschaft seit mehreren Jahren. Anlageobjekte erzielten mit +3,2 Prozent Über die vergangenen zwölf Monate nach wie vor eine robuste Preissteigerung.

Die Analyse bezieht sich laut IAZI auf aktuelle Markttransaktionen von Renditeliegenschaften, die mit Fremdkapital via Bankfinanzierung durchgeführt wurden.

Immobilien-Direktanlagen spürten zunehmend die Konkurrenz anderer Anlageklassen wie beispielsweise erstklassige Anleihen. Institutionelle Anleger investierten zwar weiterhin in Renditeimmobilien, sie seien aber deutlich preissensitiver und wählerischer geworden beim Kauf von Liegenschaften. (awp/mc/pg)

IAZI

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