Paradox: Für einen guten Service Public muss man Nein zu „Pro Service Public“ sagen

Paradox: Für einen guten Service Public muss man Nein zu „Pro Service Public“ sagen

Pro Service Public Initiative (Bild: SRF)

Zugegeben, die Versuchung ist gross. Da sitzt man in der Geschäftsleitung des grössten Verlages für Konsumenteninformationen und hört täglich die zahlreichen Klagen über die abnehmende Qualität und die steigenden Preise des Service Publics von Enttäuschten und Frustrierten. Was liegt näher, als eine Initiative zu lancieren, um in Robin-Hood-Manier der Schweiz zu einem besseren Service Public zu verhelfen?

Von Helmuth Fuchs

Ein knackiger Titel ist schnell gefunden: Initiative „Pro Service Public“. Smarte Wahl, wer kann schon allen Ernstes gegen den Service Public sein? Mit der Initiative bekommt man zusätzlich viel Publizität und kostenlose Werbung für den eigenen Verlag, so dass man das Gute mit dem Nützlichen elegant verbinden kann.

Kein Ruhmesblatt für journalistisches Schaffen
Dann scheint aber die Luft ein wenig draussen gewesen zu sein. Schon das Abfassen des Initiativtextes ist kein Ruhmesblatt für Journalisten, die eigentlich sprachlich und inhaltlich präzise zu arbeiten in der Lage sein sollten. In den Diskussion, vor allem in der „Arena“, schwurbelt der Initiant Peter Salvisberg, dass es ja ganz anders gemeint sei: Nur die Saläre der obersten Bosse sollten an diejenigen der Bundesverwaltung angepasst werden. Und klar, ein wenig Gewinn dürfe schon sein, aber eher unbeabsichtigt, nicht so gewollt und sowieso hätten alle anderen ja Zeit gehabt für bessere Gegenvorschläge.

Dazu ganz grundsätzlich: Es ist nicht Aufgabe der Gegner, das löchrige Flickwerk der Initianten aufzupolieren und ihm zum Durchbruch zu verhelfen. Wieso soll ein Journalist, der das eigene Handwerk so schlecht beherrscht, in der Lage sein, anderen vorzuschreiben, wie sie ihr Geschäft zu führen haben? Nichts wurde hier zu Ende gedacht. So müsste zum Beispiel die Swisscom von der Börse genommen werden, da sie keine „fiskalischen Interessen“ in der Grundversorgung verfolgen dürfte. Oder ausgedeutscht: Die unrentablen Bereiche der Grundversorgung würden verstaatlicht (mit der Folge, dass in Kürze sämtliche Mittel für Neuinvestitionen signifikant schrumpfen würden), der Rest würde als eigenständige Unternehmen den Gewinn weiterhin einfahren und an neue Investoren verteilen.

Der beste Service Public wird nicht besser durch die Fokussierung auf ein paar Unzufriedene
Wir haben in der Schweiz weltweit mit den besten Service Public. Das wird nicht einmal von den Initianten bestritten. Daran ändern auch die Klagen, welche bei einem Konsumentenmagazin eingehen nichts. Hier wurden die Initianten Opfer der eigenen Wahrnehmung, die natürlich vor allem von den Problemen geprägt ist. In der Schweiz verschaffen sich nicht die Zufriedenen Gehör, sondern die Unzufriedenen.

Es scheint zur Mode zu werden, für jedes noch so geringe Problem gleich die Verfassung weiter aufblasen zu wollen mit schwammigen, unklaren Formulierungen, anstatt vorhandene Gesetze anzupassen und die bestehenden Probleme auf der adäquaten rechtlichen Ebene zu lösen.

Stillstand kann kein verfassungsmässiges Recht sein
Salvisberg bemüht für den Niedergang des Service Publics das Mütterchen, das, welch ein Horror, am Wochenende nach 18:00 auf dem Bahnhof vor verschlossenem Schalter steht und kein Billett mehr lösen kann. Das zeugt von einem rückwärts gerichteten Menschenbild. Es kann kein verfassungsmässiges Recht auf Stillstand oder Rückschritt geben. Auch der Service Public macht sich die technologischen Errungenschaften zu Nutze. Ein Billett lässt sich problemlos Online am Computer, über das Mobiltelefon oder über die Automaten am Bahnhof beziehen. Wer sich all dem Fortschritt verschliesst, kann den Schalter immer noch benützen, aber dann halt zu definierten Öffnungszeiten.

Fast das einzig reale Problem, das die Initiative adressiert, ist das der überdurchschnittlich steigenden Preise im öffentlichen Verkehr. Die werden aber nicht tiefer, wenn die Saläre der CEOs kleiner werden.

Die 15 Minuten sind um
Die Initiative nährt populistisch einige Grundthemen (zu hohe CEO-Saläre, verschmutzte Toiletten in den Zügen, zu hohe Fahrpreise, weniger Poststellen in abgelegenen Dörfern und Viertel…), ohne sich aber nur in Ansätzen um eine realistische Lösung zu kümmern. Hier fehlen nebst der Dringlichkeit und Wichtigkeit, die bei einer Verfassungsänderung eigentlich vorhanden sein müssten, auch die intellektuelle Redlichkeit und das Bemühen, vorhandene Probleme ernsthaft lösen zu wollen. Deshalb wird die Initiative von keiner einzigen Partei und von keiner der relevanten Gewerkschaften unterstützt. Kein einziger Politiker aus beiden Kammern hat sich bei der Abstimmung für die Initiative ausgesprochen. Noch nie war sich die politische Schweiz so einig! Zumindest das darf sich die Initiative als Erfolg zuschreiben.

Peter Salvisberg hatte seine 15 Minuten. Zeit, sich nach der Ablehnung der Initiative ernsthaft um die Zukunft eines verbesserten Service Public zu bemühen.

 

Das fordert die Initiative
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 43b (neu): Grundsätze für Leistungen der Grundversorgung durch den Bund

¹ Im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn, verzichtet auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche und verfolgt keine fiskalischen Interessen.

² Die Grundsätze nach Absatz 1 gelten sinngemäss auch für Unternehmen, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Der Bund sorgt dafür, dass die Löhne und Honorare der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen nicht über denjenigen der Bundesverwaltung liegen.

³ Das Gesetz regelt die Einzelheiten; insbesondere grenzt es die Grundversorgungsleistungen von den übrigen Leistungen ab und stellt sicher, dass Transparenz über die Kosten der Grundversorgung und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen besteht.

 

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