Restwasser kostet laut Studie weniger Strom als befürchtet
Bern – Flüsse schützen oder Strom produzieren? Neuen Berechnungen von Schweizer Forschenden zufolge geht dies besser zusammen als bisher gedacht.
Kraftwerke, die für die Stromproduktion Wasser aus Bächen und Flüssen ableiten, müssen gemäss Bestimmungen des Schweizer Gewässerschutzgesetzes spätestens ab einer Neukonzessionierung ihrer Anlagen einen Teil des Wassers im Fluss lassen, damit die Gewässer und ihre Tiere geschützt bleiben. Dieses sogenannte Restwasser fehlt dann für die Stromproduktion. Die Schätzungen, wie viel mehr Strom aus Wasserkraft produziert werden könnte ohne diese Restwasserbestimmungen, gehen weit auseinander und standen bisher auf einer lückenhaften Datengrundlage, wie die Wasserforschungsanstalt Eawag am Dienstag mitteilte.
Zusammen mit Forschenden der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Universität Bern bezifferten die Forschenden der Eawag diese restwasserbedingte Minderproduktion nun erstmals. Grundlage für die Analyse ist eine neue Datenbank mit rechtlichen, hydrologischen und technischen Angaben zu 252 grossen Wasserkraftwerken. Diese Anlagen decken rund 84 Prozent der heutigen Inland-Wasserkraftproduktion ab.
Bisher 3 Prozent Verlust
Das Resultat: Heute gehen wegen Restwasser rund 1100 Gigawattstunden (GWh) Strom verloren. Dies entspricht rund 3 Prozent der jährlichen Produktionserwartung der Wasserkraft in der Schweiz.
Die neuen Berechnungen sind laut der Eawag insbesondere vor dem Hintergrund der kommenden Jahre relevant. Die Energiestrategie des Bundes fordert bis 2050 einen weiteren Ausbau der Wasserkraft. Daher bestehen Bedenken, dass mit der ausreichenden Abgabe von diesem Restwasser eine Produktionsminderung einhergeht.
Bis 2050 laufen auch die Konzessionen vieler grosser Wasserkraftwerke aus. Bei der Neukonzessionierung müssen die Restwasserbestimmungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) von 1992 berücksichtigt werden.
Befürchtungen aus der Politik
Genau hier befürchtete die Politik grosse Einbussen. So verlangte beispielsweise die nationalrätliche Kommission für Umwelt und Energie im Jahr 2023 in einem Postulat, eine Anpassung der Gesetze zu prüfen. Das Postulat wurde angenommen. Der entsprechende Prüfbericht steht allerdings noch aus.
Die neuen Simulationen zeigen nun: Selbst bei strikter Anwendung der gesetzlichen Mindestvorgaben entstehen bis 2050 zusätzliche Produktionsminderungen von lediglich rund 480 Gigawattstunden pro Jahr.
Gemessen am Ausbauziel der Wasserkraft von rund 39’000 Gigawattstunden im Jahr 2050 entspricht dies einer zusätzlichen Minderung von weniger als zwei Prozent. Insgesamt – inklusive der heutigen Effekte – liegt der Einfluss der Restwasserbestimmungen bei rund vier bis fünf Prozent der erwarteten Produktion.
Die neuen Zahlen relativieren den Forschenden zufolge auch die Befürchtungen, die bei der Einführung des Gewässerschutzgesetzes 1992 geäussert wurden. Damals rechneten Bund und Parlament demnach mit einer Produktionsminderung von insgesamt rund 4000 GWh pro Jahr, was 12 Prozent der damaligen Produktionserwartung entsprach.
Die Restwasser-Datenbank ist ein Projekt im Rahmen des Forschungsprogramms «SPEED2ZERO». (awp/mc/ps)