sgv zur Stabilisierungsregel: Wichtiger Schritt für langfristige Rentensicherung

sgv zur Stabilisierungsregel: Wichtiger Schritt für langfristige Rentensicherung
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Eine Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:

Bern – Mit einer Stabilisierungsregel sollen die AHV-Renten langfristig gesichert und eine Überschuldung des wichtigen Sozialwerks verhindert werden. Und die AHV-Renten sollen angesichts der bestehenden Finanzierungsengpässe nicht erhöht werden. Das hat die vorberatenden Kommis­sion des Nationalrats beschlossen. Der sgv begrüsst den so eingeschlagenen Weg, mit dem die Altersvorsorge auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden kann.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Sozialkommission SGK-N, die AHV mittels einer Stabilisierungsregel gegen eine Überschuldung  abzusichern. Die mit der aktuellen Reform verbundenen Zusatzfinanzierungen sind für die Wirtschaft äusserst schmerzhaft. Der sgv ist bereit, diese Zusatzbelastung mitzutragen. Dies aber nur, wenn die AHV langfristig saniert wird. Sie darf nicht, wie dies bei der Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung der Fall war, trotz mehr Mitteln zu einem Fass ohne Boden werden. Deshalb braucht es zwingend eine Stabilisierungsregel, die verhindert, dass die AHV künftig ungebremst in die roten Zahlen abglei­tet. Der nun gewählte Ansatz stellt auch sicher, dass die staatliche Altersvorsorge nicht ausschliess­lich über Mehreinnahmen saniert wird. Der Schaden für die Wirtschaft kann damit limitiert werden, was Arbeitsplätze und Wohlstand sichert.

Angesichts der gravierenden Finanzierungsengpässe in der Altersvorsorge will die SGK-N auf die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der AHV-Renten verzichten. Es gibt schlicht keinen Spielraum, um Zusatzausgaben in Milliardenhöhe auszulösen, die erst noch nach dem Giesskannenprinzip zu verteilen wären. Die in der beruflichen Vorsorge beschlossenen Kompensationsmassnahmen reichen aus, um die Folgen der Umwandlungssatzsenkung aufzufangen. Kommt hinzu, dass es aus ordnungs­politischer Sicht völlig verkehrt wäre, Leistungskürzungen in der zweiten Säule mittels Kompensa- tionen in der ersten Säule aufzufangen.

Der sgv lehnt jede Vorlage ab, die einseitig auf die Karte Mehreinnahmen setzt. Aus Sicht des  grössten Dachverbands der Schweizer Wirtschaft ist auf mittlere und längere Frist eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters unumgänglich. Der sgv zählt darauf, dass das Plenum des Nationalrats in der anstehenden Septembersession die entsprechenden Schritte einleitet. Bleibt eine solche Kehrt­wende aus, wird sich der sgv wohl dazu gezwungen sehen, die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze in der obligatorischen Volksabstimmung zu bekämpfen. Nachdem bereits im Mai 2004 höhere Mehrwert­steuersätze zugunsten der AHV und der IV mit 69 Prozent Nein-Stimmen scheiterten, wird die Vorlage auch dieses Mal einen schweren Stand haben. (sgv/mc)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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