sgv zur Umsetzung Raumplanungsgesetz: Zu enges Korsett für die Kantone

sgv zur Umsetzung Raumplanungsgesetz: Zu enges Korsett für die Kantone
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Raumplanungsgesetz RPG sind für den sgv zu restriktiv. Sie schränken mit detaillierten Bundesregulierungen den Spielraum der Kantone zu stark ein und tragen damit nicht dazu bei, die Zersiedelung des Landes einzudämmen. Auch wird den Entwicklungsmöglichkeiten von Gesellschaft und Wirtschaft zu wenig Rechnung ge­tragen, kritisiert der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft.

Mit den Ausführungsbestimmungen zum revidierten Raumplanungsgesetz RPG greift der Bund viel zu stark in die Kompetenzen der untergeordneten Ebenen ein, kritisiert der sgv in seiner heute veröffent­lichten Vernehmlassungsantwort. Stellenweise sind die detaillierten Regulierungen von einem eigent­lichen Misstrauen des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) gegenüber den Kantonen geprägt. So schreibt beispielsweise Artikel 30a den Kantonen im Detail Grösse und Unterscheidung der Bauzonen nach Nutzungsart vor. Zudem muss es auch künftig an den Kantonen und nicht am Bund liegen, den voraussichtlichen kantonalen Bedarf an Bauzonen für die nächsten 15 Jahre aufzuzeigen. Zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK beantragt der sgv des­halb verschiedene Artikel des Entwurfs der Raumplanungsverordnung zu streichen.

Vorhandenen Raum richtig nutzen
Zur unbestrittenen Eindämmung der Zersiedelung des Landes braucht es nicht ein dermassen enges raumplanerisches Korsett, sondern die richtige Nutzung des vorhandenen Raums. Mehr Nutzung auf weniger Bodenfläche dank verdichtetem Bauen und nicht mehr Regulierung, muss der Lösungsansatz sein. Dazu braucht es eine radikale Vereinfachung des Baurechts, die Abschaffung von komplizierten Vorschriften und eine Beschleunigung der langwierigen Verfahren. Nur wenn Ausnützungsziffern er­höht, der Denkmalschutz gelockert und das Bauen in die Höhe und in die Tiefe gefördert wird, kann dieses Ziel erreicht werden. Die Kantone brauchen Handlungsspielraum, um diese Deregulierungs­massnahmen in ihren Baugesetzen und Richtplänen in die Wege zu leiten. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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