Ständerat gegen neue Regeln bei der Radio- und Fernsehgebühr

Ständerat gegen neue Regeln bei der Radio- und Fernsehgebühr
sgv-Präsident und SVP-Nationalrat Fabio Regazzi. (Bild: fabioregazzi.ch)

Bern – Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen weiterhin Radio- und Fernsehgebühr bezahlen. Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative des Tessiner Mitte-Nationalrats Fabio Regazzi abgelehnt, die forderte, sie davon zu befreien.

Mit 27 zu 14 Stimmen bei vier Enthaltungen folgte die kleine Kammer dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S). Die parlamentarische Initiative ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte ihr in der Frühjahrssession zugestimmt.

Heute müssen Unternehmen die Medienabgabe zahlen, sofern sie mehr als 500’000 Franken Umsatz im Jahr erzielen. Regazzi sah darin eine ungerechte Doppelbesteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen. Deren Inhaberinnen und Inhaber zahlten bereits als Privatpersonen.

Die Mehrheit der KVF-S vertrat die Ansicht, durch Anpassungen an der Tarifstruktur sei die Belastung für Unternehmen bereits reduziert worden. Zudem sei die Grenze von 250 Mitarbeitenden willkürlich und würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Dies etwa, wenn man an Tourismusbetriebe denke, bei denen die Zahl der Mitarbeitenden je nach Jahreszeit stark schwanke.

Das Stimmvolk habe sich zu der Frage bereits im Jahr 2018 mit der klaren Ablehnung der «No Billag»-Initiative geäussert, sagte Olivier Français (FDP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Diesen Entscheid gelte es zu respektieren. Eine Annahme parlamentarischen Initiative würde zudem zu einer Mehrbelastung der Privathaushalte führen.

Die Kommissionsminderheit wandte ein, bei kleineren Unternehmen mit grossen Umsätzen und kleinen Margen könne die heutige Regelung zu Härtefällen führen. Kleine und mittlere Unternehmen seien heute durch die hohen Energiepreise ohnehin stark belastet, sagte Hansjörg Knecht (SVP/AG). Ohnehin nähmen durch das Bevölkerungswachstum die Einnahmen aus der Abgabe für Radio und Fernsehen zu. (awp/mc/ps)

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