Swico: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – zurück an den Absender

Swico: Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs – zurück an den Absender
Jon Fanzun, CEO von Swico. (Foto: Swico)

Zürich – Bis heute konnten Verbände, Unternehmen, Parteien und die breite Öffentlichkeit Stellung zu zwei Verordnungsänderungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nehmen. Swico lehnt die beiden Verordnungsänderungen entschieden ab. Wir fordern die Rückweisung und eine umfassende, verhältnismässige und gesetzeskonforme Überarbeitung der beiden Vorlagen.

Die Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) regelt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und unter welchen Bedingungen Behörden Auskünfte von Post- und Fernmeldediensten zur Strafverfolgung anfordern können. Mit der Überarbeitung zweier Verordnungen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) hoffte die IT-Branche auf Klärung einzelner Punkte, die in der Praxis zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung der VÜPF führten. Statt der erhofften Klärung schlägt der Bundesrat mehr Überwachung, neue erweiterte Pflichten und mehr Bürokratie vor. Damit verfehlt er das Revisionsziel eindeutig.

Die vorgeschlagene Revision ist in weiten Teilen weder verhältnismässig noch gesetzeskonform, stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar, bringt sicherheitspolitisch keinen Mehrwert, schwächt den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz und verursacht unnötige Mehrkosten und Bürokratie für die betroffenen Unternehmen. Darum ist Swico der Ansicht, dass die Revision zurück zum Absender soll mit dem Auftrag der gründlichen Überarbeitung.

Erweiterter Geltungsbereich entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers
Der grösste Kritikpunkt sind die neu definierten Kategorien verbunden mit ausgeweiteten Mitwirkungspflichten für Fernmeldedienstanbieter (FDA) und Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD). Mit dieser Vorlage wird ein deutlich erweiterter Kreis an Unternehmen als AAKD eingestuft, der einer deutlich umfassenderen Regulierung und erweiterten Pflichten unterworfen wird. Dies missachtet den Willen des Gesetzgebers.

Die Revision ist unverhältnismässig und bringt keinen Mehrwert für die Sicherheit
Swico setzt sich für Sicherheit im digitalen Raum und eine wirksame Strafverfolgung ein. In diesem konkreten Fall gehen jedoch die vorgeschlagenen Änderungen deutlich über das hinaus, was für den Schutz der Gesellschaft zwingend nötig ist. Als Beispiel sind die Identifikationspflicht, die Vorratsdatenspeicherung oder die Überwachungsbereitschaft zu nennen.

Datenschutz und Cybersicherheit werden unter dem Deckmantel der Sicherheit ausgehöhlt
Swico ist der Meinung, dass die Änderungen hin zu einer massiv ausgeweiteten Überwachung nicht mehr im Einklang mit den Prinzipien Freiheit und Privatsphäre stehen, welche im BÜPF fein austariert sind. Der grundrechtlich garantierte Anspruch auf sichere und vertrauliche Kommunikation wird mit der einseitigen Fokussierung auf überwachungsrelevante Aspekte ausgehöhlt. Indem alle Anbieter de facto verpflichtet werden, ihre Verschlüsselungssysteme für Behörden jederzeit entschlüsselbar zu gestalten, entstehen neue Schlupflöcher für Hackerangriffe, Datenmissbrauch und Spionage, die enorme Sicherheitsrisiken darstellen.

Den Wirtschaftsstandort nicht gefährden
Mit einer Ausweitung der fernmelderechtlichen Überwachungspflichten, wie sie die Vernehmlassungsvorlage vorsieht, werden die günstigen Rahmenbedingungen für Dienstleister in der Schweiz akut gefährdet. Der technische, administrative und infrastrukturelle Mehraufwand wäre besonders für KMU sehr gross und liesse sich nicht durch entsprechende Vorteile für den Strafvollzug und die Sicherheit der Bevölkerung rechtfertigen. Swico ist der festen Überzeugung, dass eine schlankere Regulierung mit weniger erfassten Unternehmen und risikobasierten Pflichten mindestens vergleichbaren Nutzen für die Strafvollzugsbehörden bringt, allerdings ohne einen wirtschaftlichen Kollateralschaden. (Swico/mc/ps)

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