Unternehmenssteuerreform III: sgv sieht Forderungen mehrheitlich erfüllt

Unternehmenssteuerreform III: sgv sieht Forderungen mehrheitlich erfüllt
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv sieht seine Forderungen bei der Unternehmenssteuerreform III mehrheitlich erfüllt. Mit der Kapitalgewinnsteuer ist eine für KMU schädliche Steuer nicht mehr in der Vorlage enthalten. Dies war der Hauptvorbehalt des sgv. Beim stritti­gen Punkt der Teilbesteuerung der Dividenden wurden mit einem Kompromiss obligatorische Steuererhöhungen für KMU flächendeckend in allen Kantonen verhindert.   

Über die gesamte Vorlage gesehen profitiert die KMU-Wirtschaft mehrheitlich von der Unternehmens­steuerreform III. Dem Hauptvorbehalt des sgv wurde Rechnung getragen: Die für KMU schädliche  Kapitalgewinnsteuer wurde aus der Vorlage gekippt. Auch konnte die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital aus der USR III herausgelöst werden; diese wird nun in einer separaten Vorlage behandelt.

Wichtiger Teilsieg
Beim strittigen Punkt der Anpassung der Teilbesteuerung auf Dividenden konnte mit einem Kompro­miss eine generell für alle Kantone obligatorische Erhöhung verhindert werden. Das ist für den sgv ein wichtiger Teilsieg. Nur Kantone, die sich für die zinsbereinigte Gewinnsteuer entscheiden, müssen die Teilbesteuerung der Dividenden erhöhen. Damit wurde ein wichtiges Sicherheitsnetz in den Kantonen installiert und der funktionierende Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen kann spielen und KMU entlasten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich für eine tiefe Steuerbelastung für die KMU und für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Schweiz ein. Mehrheitlich unterstützt die Unternehmens- steuerreform III diese übergeordneten Ziele. (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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