Weniger Schlichtungsverfahren zwischen Mietern und Vermietern

Weniger Schlichtungsverfahren zwischen Mietern und Vermietern
(Foto: eccolo - Fotolia.com)

Grenchen – In der zweiten Jahreshälfte 2018 ist die Zahl der neu eingeleiteten Schlichtungsverfahren zwischen Mietern und Vermietern zurückgegangen. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, dass die letzte Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bereits eine Weile her ist.

Zuletzt wurde der Zinssatz am 1. Juni 2017 gesenkt. Entsprechend kam es in den darauf folgenden Monaten zu einer höheren Zahl von Schlichtungsverfahren. Über ein Jahr später ist die Zahl nun wieder gesunken: So wurden von Juli bis Dezember 2018 insgesamt 12’700 Verfahren eingeleitet, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.

In der zweiten Jahreshälfte 2017 waren mit über 16’000 Verfahren noch deutlich mehr Begehren bei den paritätischen Schlichtungsbehörden eingegangen. Und auch im ersten Halbjahr 2018 waren es mit rund 13’800 noch mehr.

Hälfte der Fälle endet mit Einigung
Erledigt wurden von den Behörden ebenfalls knapp 12’700 Verfahren. Dabei kam es in rund der Hälfte der Fälle zu einer Einigung zwischen den Vermietern und Mietern. Bei knapp 2000 Fällen wurde von den Schlichtungsbehörden die «Nichteinigung festgestellt», in 476 wurde ein Urteilsvorschlag der Behörde akzeptiert und bei weiteren 214 eine Klage zugelassen.

Über 3600 Fälle erledigten sich anderweitig, etwa durch Rückzug des Begehrens oder eine Überweisung an ein Schiedsgericht.

Bei Streitigkeiten in Mietsachen sind den Gerichten gemäss Zivilprozessordnung Schlichtungsverfahren vorgelagert. Die dabei tätigen Schlichtungsbehörde bestehen jeweils aus einer unabhängigen Person sowie je einer Mieter- und Vermietervertretung. (awp/mc/ps)

BWO

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