ZKB erwartet Verhandlungen mit US-Behörden bis Ende 2014

ZKB erwartet Verhandlungen mit US-Behörden bis Ende 2014
Christoph Weber, Leiter Private Banking der ZKB. (Foto: ZKB)

Christoph Weber, Leiter Private Banking der ZKB. (Foto: ZKB)

Zürich – Der Rechtsstreit von Schweizer Banken um unversteuerte US-Vermögen könnte sich nach Meinung von Bankverantwortlichen in die Länge ziehen. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) erwartet, dass sie erst gegen Ende 2014 mit dem US-Justizministerium über eine konkrete Bussenhöhe verhandeln wird. Die ZKB gehört zu der Gruppe von rund 14 Schweizer Banken, die derzeit direkte Vergleiche mit den US-Behörden aushandeln.

Entsprechenden Aussagen machte der Leiter Private Banking der ZKB, Christoph Weber, vergangenen Freitag im Rahmen einer Fragestunde für Mitarbeitende, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Die ZKB-Pressestelle bestätigte die in der BaZ wiedergegebene Einschätzung gegenüber der AWP.

Warten auf US-Programm
ZKB-CEO Martin Scholl hatte sich Mitte November bereits in der Sendung «Samstagsrundschau» von Radio SRF ähnlich zum Fortgang der Verhandlungen mit den US-Behörden geäussert: Für die «Kategorie 1-Banken» finde im Moment kein Dialog mehr statt, betonte er damals. «2013 geschieht ganz sicher nichts mehr und das wird sich weit ins Jahr 2014 hineinziehen.» Nach Einschätzung Scholls liegt das am derzeit laufenden Programm zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA. Die USA wollten nun schauen, ob das Programm seine Wirkung entfalte und ob sich genug Banken meldeten.

Julius Bär: «Kooperationsprozess weit fortgeschritten»
Die Bank Julius Bär, die ebenfalls in direkten Verhandlungen mit den US-Behörden steht, hatte sich Anfang Oktober noch zuversichtlicher gegeben: «Wir sind im Kooperationsprozess weit fortgeschritten», sagte Bank Bär-CEO Boris Collardi damals in einem Interview. Ein Bär-Sprecher bestätigte diese Einschätzung am Mittwoch auf Anfrage. «Die Bank ist selbstverständlich bemüht, diese Angelegenheit so schnell wie möglich zu erledigen, wobei der Zeitpunkt auch von Faktoren abhängt, welche die Bank nicht selbst beeinflussen kann», so der Sprecher in einer Stellungnahme.

Einteilungen in Kategorien
Ende August hatten die Schweiz und die USA eine Lösung zur Beilegung des US-Steuerstreits präsentiert. Danach müssen sich die Schweizer Institute, die daran teilnehmen wollen, bis Ende des laufenden Jahres in eine von vier Kategorien einteilen lassen. Die erste Kategorie umfasst jene 14 Banken, gegen die in den USA bereits Strafuntersuchungen laufen, darunter die ZKB und Julius Bär.

Banken der zweiten Kategorie sollen ein Schuldeingeständnis liefern und eine Busse zahlen. Im Gegenzug sollen sie nicht strafrechtlich verfolgt werden («non-prosecution agreement»). Die dritte Kategorie umfasst Banken, die glauben, nicht gegen US-Recht verstossen zu haben und in die vierte Gruppe schliesslich sollen sich Banken mit primär lokaler Kundschaft einreihen. Institute der Kategorien drei und vier können einen «Non-target-letter» beantragen. (awp/mc/pg)

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