3,5 Milliarden weniger Steuereinnahmen ohne Lizenzbox

3,5 Milliarden weniger Steuereinnahmen ohne Lizenzbox

(Foto: © Rynio Productions – Fotolia.com)

Zürich – Der internationale Druck auf die Schweiz, ihre speziellen Steuerregime für bestimmte Unter­nehmen zu reformieren, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Einen Ausweg böten die sogenannten Lizenzboxen. Wie eine neue Analyse der KOF zeigt, könnte deren Einführung, kombiniert mit einer Reduzierung der kantonalen Gewinnsteuersätze, die Abwanderung des Steuersubstrats der Spezialgesellschaften in Grenzen halten. Allerdings würden die gesamten Steuereinnahmen aufgrund des niedrigeren allgemeinen kantonalen Gewinnsteuersatzes und der Mitnahmeeffekte der regulär besteuerten Unternehmen durch die Lizenzbox sinken.

Sowohl der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definierte Aktionsplan BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) als auch der Aktionsplan der EU-­Kommission zur Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung haben in den letzten Jahren den Druck auf die Schweiz und insbesondere auf die Schweizer Spezialsteuer­regime stark erhöht. Als Reaktion auf diese zunehmende Kritik aus dem Ausland ist die Diskus­sion über eine Reform der schweizerischen Unternehmensbesteuerung neu belebt worden.Die Unternehmenssteuerreform III soll unter Beibehaltung der steuerlichen Standortattrak­tivität der Schweiz das hiesige Steuersystem in Einklang mit den Aktionsplänen der EU und OECD bringen. Der Bundesrat hat entsprechend am 22. September 2014 die Vernehmlassung eröffnet.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer Lizenzbox, mit deren Hilfe Einkom­men, beispielsweise aus Patenten, Lizenzen und Marken, zu einem verringerten Steuersatz besteuert werden.

Steuereinnahmen ohne Lizenzbox rund 3,5 Mrd CHF tiefer
In einer neuen Analyse schätzt die KOF die Auswirkungen verschiedener Varianten einer solchen Lizenzboxlösung mittels Simulationsrechnungen ab. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen zeigen, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung der Spezialsteuerregime ca. 88 % des Steuer­substrats der Spezialgesellschaften, zu denen Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften zählen, aus der Schweiz abwandern würden. Dies entspricht einem Verlust an Steuereinnahmen durch Spezialgesellschaften in der Höhe von ca. 67 %, also knapp 3.5 Mrd. Franken. Derartige Steuerausfälle können durch die Einführung einer Lizenzbox weitestgehend begrenzt werden. So kann z.B. bei Einführung einer eng definierten Lizenzbox und gleichzeitiger Reduzierung des (kantonalen) Gewinnsteuersatzes um 4 Prozentpunkte die Abwanderung des Steuersubstrates der Spezialgesellschaften auf knapp unter 40 % reduziert werden.

Steuerausfälle können nicht gänzlich vermieden werden
Allerdings werden die zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch die Abschaffung der Spezial­steuerregime und durch die Besteuerung der Einkommen, die sich nicht für die Lizenzbox qua­lifizieren, entstehen, durch Mitnahmeeffekte und geringere Steuereinnahmen auf kantonaler Ebene mehr als aufgezehrt. Das bedeutet, dass – trotz der in der langen Frist einsetzenden Wachstumseffekte – Steuerausfälle nicht gänzlich vermieden werden können.

Breit definierte Lizenzbox würde Abwanderung verringern, aber nicht vollständig
Bei der Umsetzung einer breit definierten Lizenzbox in Kombination mit einer Absenkung des(kantonalen) Gewinnsteuersatzes um 4 Prozentpunkte fällt die Abwanderung des Steuersub­strats der Spezialgesellschaften entsprechend geringer aus und könnte so auf ca. 23% begrenzt werden. Allerdings fallen in diesem Szenario auch die Mitnahmeeffekte der ordentlich besteuer­ten Unternehmen wesentlich stärker aus, so dass die Finanzierungskosten der breit definierten Lizenzbox wesentlich höher ausfallen.

Die vollständige KOF Analyse «Unternehmenssteuerreform III: Wirtschaftliche Effekte der Lizenzboxlösung» von Florian Chatagny, Marko Köthenbürger und Michael Stimmelmayr ist auf der Webseite der KOF abrufbar: http://kof.ethz.ch/de/medien. (KOF/mc/ps)

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