Abkommen mit Schweiz wird in Berlin nochmals erörtert

Abkommen mit Schweiz wird in Berlin nochmals erörtert

Unterzeichnung des Abkommens durch Eveline Widmer-Schlumpf und Wolfgang Schäuble 14.11.2011 in Berlin.

Berlin – Die deutschen Bundesländer werden im März mit der Regierung Merkel noch einmal über das umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz sprechen. Ein Zeitrahmen für die Ratifizierung, die an der Länderkammer scheitern könnte, liegt nicht vor. Die SPD-geführten Bundesländer, die gegen das Abkommen sind, berieten sich im Vorfeld der Gespräche vom März. Wie am Donnerstag in Länderkreisen bestätigt wurde, hatten diese Bundesländer am Vortag über ihr weiteres Vorgehen gesprochen. Details dazu wurden nicht bekannt.

Der nordrhein-westfälische SPD-Finanzminister Norbert Walter-Borjans hatte schon zu Beginn der Woche im Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» gefordert, nicht deklarierte Vermögen von Deutschen in der Schweiz müssten deutlich höher besteuert werden. Auch sollten die Schweizer Banken einen viel höheren Abschlag bezahlen. Mindestens fünf Mrd EUR seien «alles andere als ein abwegiger Abschlag für die 130 bis 160 Mrd EUR, die unseren Schätzungen zufolge schwarz in der Schweiz liegen».

«Dann gibt es halt kein Abkommen»

Der SPD-Finanzminister Nils Schmid von Baden-Württemberg hatte Ende Januar ein endgültiges Scheitern des Steuerabkommens nicht ausgeschlossen. Er hatte in einem Zeitungsinterview gesagt: «Wir sind nicht bereit, in den wichtigen Punkten Abstriche zu machen. Dann gibt es halt kein Abkommen». Das Steuerabkommen, das im vergangenen Herbst abgeschlossen worden war, muss sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland noch ratifiziert werden – in Deutschland vom Bundestag und der Länderkammer.

Keine Nachverhandlungen
Angesichts des Widerstands in Deutschland gab es Gespräche der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit der Schweiz, aber keine Nachverhandlungen, wie das deutsche Finanzministerium immer wieder betonte. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hatte das Abkommen am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos noch einmal verteidigt und betont, viel Spielraum gebe es nicht – allenfalls bei der Berechnung der durchschnittlichen Zahl der erlaubten Auskunftsgesuche.

Das Steuerabkommen sieht eine Art Funktionskontrolle vor. Deutsche Steuerämter dürfen innerhalb von zwei Jahren in 999 Fällen auf dem Amtshilfeweg Anfragen starten, um zu prüfen, ob die Steuer wie vorgesehen funktioniert. Die SPD-regierten Bundesländer möchten diese Zahl offenbar erhöhen.

Patt wäre das Aus

Wenn es in Deutschland um die Ratifizierung geht, wird der Bundesrat wohl den Ausschlag geben. Dort hat weder die in Berlin regierende christlich-liberale Koalition noch die Opposition eine Mehrheit. Es könnte deshalb in der Länderkammer zu einem Patt kommen, was in der Schlussabstimmung eine Ablehnung zur Folge hätte. Wann Bundestag und Bundesrat das Abkommen behandeln, ist noch offen. Das Abkommen verpflichtet Schweizer Banken, auf das Alt-Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden – rückwirkend bis zum Jahr 2000 – einmalig eine pauschale Abgeltungssteuer von 26,4% an den deutschen Fiskus zu überweisen.

Das Geld wäre damit anonym legalisiert. Erträge deutscher Anleger würden künftig mit einer Quellensteuer belegt, die so hoch wie in ihrem Heimatland ist. (awp/mc/ps)

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