Anlageberater laut MiFID II zur Telefonaufzeichnung verpflichtet

Anlageberater laut MiFID II zur Telefonaufzeichnung verpflichtet
(Adobe Stock)

Seitdem MiFID II im Jahre 2018 gestartet wurde, müssen Anlage- und Finanzberater Telefongespräche aufzeichnen. Doch das ist noch nicht alles. Unter die Aufzeichnungspflicht laut MiFID II fallen auch andere elektronische Kommunikationswege. Dazu gehören Onlinechats, Videotelefonate und E-Mails. Die Berater sind verpflichtet, diese Kommunikationen festzuhalten und 5 Jahre zu speichern. Laut Aussagen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, haben Kunden keine Möglichkeit der Aufzeichnung zu widersprechen. Wer etwas dagegen hat, wird einfach in Zukunft keine Beratung zum Thema Wertpapier am Telefon erhalten.

Was ist MiFID II?
Bei der MiFID II handelt es sich um den Versuch, eine EU-Direktive bzw. Finanzmarktrichtlinie zum Wertpapierhandel gesetzlich in Deutschland umzusetzen. Das Kürzel der MiFID steht für “Markets in Financial Instruments Directive”. Sie umfasst nicht weniger als 20.000 Seiten.

Die MiFID II soll dazu dienen, dem Verbraucher mehr Schutz und Transparenz beim Wertpapierhandel zu verschaffen. Ausschlaggebend hierfür war die Finanzkrise im Jahr 2008/2009, wo allein in Deutschland Tausende von Anlegern um ihr Erspartes gebracht wurden. Danach wurde in Brüssel beschlossen, den Wertpapierhandel deutlich transparenter zu gestalten und Massnahmen für den Verbraucherschutz zu ergreifen.

Und so kam es zu der Regelung, die neben vielen Festlegungen wie zum Beispiel, dass:

  • Der Wertpapierhandel nur noch über die offiziellen Börsen erfolgen darf
  • Anleger über sämtliche Kosten (auch Kosten Dritter) aufzuklären sind
  • Eine kontinuierliche Überwachung des Investments durch den Berater stattfinden muss

nun auch bei jeder telefonischen Beratung eine MiFID II Telefonaufzeichnung notwendig ist, welche anschliessend 5 Jahre gespeichert werden muss.

Auch Handelsplattformen ausserhalb der Börde sind von diesen Regelungen betroffen und wurden einer neuen Gruppe, den sogenannten OTFs (Organized Trading Facilities) zugeordnet.

Die MiFID II Umsetzung in Deutschland
Die Umsetzung der MiFID II Regeln erfolgt in Deutschland mittels des sogenannten „Finanzmarktnovellierungsgesetz“ kurz FiMaNoG. Die neuen Verordnungen bringen deutliche Verschärfungen für die Verhaltensregelungen der Anlageberatung und auch der Vermögensverwaltung mit sich.

In Deutschland ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) das wichtigste öffentlich-rechtliche Regelwerk für den Handel mit Wertpapieren.

Dementsprechend ist das Gesetz am meisten betroffen von den Änderungen des 2. FiMaNoG. So wurden in diesem nicht nur Änderungen, sondern auch signifikante Neustrukturierungen vorgenommen. Ausserdem sind neben dem Wertpapiergesetz auch das Börsengesetzt und das Kreditwesengesetz in die Umsetzung der MiFID II mithilfe des FiMaNoG involviert.

Wie geht der Verbraucher mit der MiFid II Telefonaufzeichnung um?
Heisst das nun, dass sich die Verbraucher und hier speziell die Anleger aufgrund der MiFID II Telefonaufzeichnung völlig anders verhalten?
Im Grunde genommen wurde die Dokumentation zu einem einzigen Zweck festgelegt: Um den Verbraucher zu schützen. Wo früher eine schriftliche Zusammenfassung von einem Telefonat genügte, muss dieses nun aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungspflicht wird als sogenanntes Taping bezeichnet.

Dabei bezieht sich das Taping, wie bereits erwähnt, mittlerweile nicht mehr nur auf Beratungsgespräche, sondern betrifft jede Form der elektronischen Kommunikation. Sogar wenn ein Bankmitarbeiter im Kundenservice Kundenaufträge mit dem Klienten bespricht, muss das Band mitlaufen.

Ist Taping nun in den Augen der Verbraucher Lauschangriff oder ein Sicherheitsnetz? Obwohl der ehemalige Bankenverbands-Präsident von 2018 Hans Walter Peters die Regeln von MiFID II als eine Katastrophe bezeichnete, halten die Verbraucher anders als von vielen Banken suggeriert das Taping nicht für eine Einschränkung beim Handel mit Wertpapieren. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa aus dem Jahr 2019 finden die meisten Anleger die Regelung der Aufzeichnung von Gesprächen sogar sinnvoll. Das sagten zumindest laut Forsa Studie 71 % der Befragten aus. Und zwei Drittel der Anleger behaupten, dass sich trotz der MiFID II Regeln ihre Anlageverhalten in keiner Weise geändert habe.

Was bedeutet MiFID II für die Telefonanbieter und Hersteller?
Die Regelungen stellen natürlich nicht nur für Finanzdienstleiter eine Herausforderung dar, sondern auch für die Hersteller und Anbiete der entsprechenden Technik. Zwar gibt es in diesem Bereich eine Reihe von Systemen, welche in der Lage sind, die technischen Anforderung zu erfüllen. Allerdings dürfen auch die rechtlichen Bedingungen nicht vernachlässigt werden. Hier sind professionelle Lösungen gefragt, welche sich schnell und reibungslos in die vorhandenen Infrastrukturen integrieren lassen.

Dabei ist der Sicherheitsstandard ein signifikanter Bestandteil solcher Lösungen. Denn Fakt ist, dass nur aufgezeichnet werden darf, was sich auf das Anlagegeschäft bzw. die Wertpapierdienstleistung bezieht und somit vom Gesetzgeber erlaubt ist. (mc)

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