US-Steuerdeal: BEKB und Valiant in Kategorie 2 – Vontobel in Kategorie 3

Zeno Staub, CEO Vontobel Holding (Foto: Vontobel)

Zürich – Im US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits haben erste Schweizer Banken öffentlich über ihre Teilnahme informiert. Die Berner Kantonalbank (BEKB) und die Regionalbank Valiant wollen in der Kategorie 2 teilnehmen und werden wohl eine Busse bezahlen, die Privatbank Vontobel entscheidet sich für die bussenfreie Kategorie 3. Alle rund 300 Schweizer Banken haben der Finanzmarktaufsicht Finma ihren Entscheid bis am Montag mitteilen müssen.

Die BEKB betont in einer Mitteilung, dass sie nur wenige Kunden mit Domizil USA habe: Deren Vermögenswerte machten weniger als «0,2%» der Kundenvermögen aus. «Die BEKB hat das Geschäft mit US-Kunden nie gesucht und deshalb auch nicht gepflegt.» Die meisten ausländischen Kunden seien Doppelbürger oder Auslandschweizer mit Bezug zum Wirtschaftsraum der BEKB. Eine Nichtteilnahme am US-Programm habe die Bank aber auf Grund ihrer Risikopolitik ausgeschlossen.

Valiant erwartet stabile Dividende
Auch die Regionalbank Valiant schreibt, dass es sich bei weniger als 0,1% ihrer insgesamt 400’000 Kunden um «US-Personen» handelt – die meisten hätten einen «starken Schweizer Bezug». Es sei aber nicht auszuschliessen, dass einzelne dieser Kunden ihre Vermögenswerte den Steuerbehörden in den USA nicht steuerkonform deklariert hätten.

Da nur ein einziger Fall mit undeklarierten Vermögenswerten eine Einteilung in die – bussenfreien – Kategorien 3 und 4 faktisch verunmögliche, habe sich die Bank für die «Kategorie 2» entschieden. Weder die finanzielle Stabilität noch die Dividendenzahlung seien aber durch diesen Entscheid zur Teilnahme beeinträchtigt, betonte Valiant.

Vontobel «zukunftssicher»
Mit dem Entscheid zur Kategorie 3 schätzt sich dagegen die Bank Vontobel als Institut ein, das keine US-Steuergesetze verletzt hat und damit von Bussenzahlungen befreit ist. Die Bank habe ihr Geschäftsmodell für US-Privatkunden frühzeitig «zukunftssicher» ausgerichtet, ist das Finanzinstitut überzeugt. Die US-Privatkunden seien bereits ab dem Jahr 2008 in eine eigens hierfür gegründete und von der US-Aufsichtsbehörde SEC lizenzierte Tochtergesellschaft überführt worden. Das Asset Management- sowie das Brokerage-Geschäft mit US-Kunden würden bereits seit den frühen 80er Jahren über SEC-lizenzierte Geschäftseinheiten betrieben.

Non Prosecution Agreement bis Ende Dezember zu beantragen
Die Schweizer Banken mussten der Finanzmarktaufsicht Finma bis am gestrigen Montag mitteilen, ob sie am US-Steuerprogramm in der Kategorie 2 teilnehmen. Banken dieser Kategorie haben Gründe zu glauben, dass sie Kunden haben, die US-Steuerrecht verletzt haben. Die Kategorie 3 ist für Institute gedacht, die stets nur steuerkonforme US-Kundengelder verwaltet haben, und die Kategorie 4 solchen, die ein rein inlandorientiertes Geschäft betreiben.

Die Banken der Kategorie 2 müssen spätestens bis 31. Dezember bei den US-Behörden ein «Non-Prosecution Agreement» (NPA) beantragen. In diesem aussergerichtlichen Vergleich beträgt die Höhe der Bussen abhängig vom Datum der Kontoeröffnung zwischen 20% und 50% der gesamten unversteuerten US-Kundenvermögen. Zudem müssen die Institute der US-Justiz umfassend Auskunft über ihr Geschäft mit US-Kunden geben, einschliesslich Namen und Funktionen der verantwortlichen Mitarbeitenden.

Finma drängt Banken zur Teilnahme
Die Kategorie 3- und die Kategorie 4-Banken können dagegen von der US-Justiz einen sogenannten «Non-Target Letter» beantragen – eine Bescheinigung, dass sie nicht das Ziel von Untersuchungen in den USA sind. «Kategorie 3»-Banken müssen dazu einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der die Bank unter die Lupe nimmt und zuhanden der US-Justiz einen Bericht verfasst.

Die Finma hatte in den letzten Wochen die Banken öffentlich gedrängt, an dem US-Programm teilzunehmen. Sie hatte ihnen auch empfohlen, sich im Zweifelsfalls in der Kategorie 2 anzumelden. Nicht Teil des Programms sind die 14 Kategorie 1-Banken, gegen die in den USA bereits Strafuntersuchungen laufen. Zu dieser Kategorie gehören die Credit Suisse, die Bank Bär sowie die Kantonalbanken von Zürich und Basel.   (awp/mc/pg)

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