Baumann-Gruppe: BGer bestätigt Verstoss gegen Bankengesetz

Baumann-Gruppe: BGer bestätigt Verstoss gegen Bankengesetz

560 Gläubiger sind bei der Baumann-Gruppe in die Mausefalle getappt.

Lausanne – Das Bundesgericht (BGer) hat bestätigt, dass drei Vermittler der Schneeball-Anlagen aus der Firmengruppe von Ambros Baumann gegen das Bankengesetz verstossen haben. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Affäre um den Schweizer Mini-Madoff ist noch offen.

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK, heute FINMA) hatte ab 2008 gegen die Firmengruppe des ein Jahr zuvor verstorbenen Baselbieter Financiers Ambros Baumann ermittelt. Die Untersuchung förderte ein Schneeball-System zu Tage. Zwischen 2000 und 2007 hatten rund 600 Anleger 73 Mio CHF investiert. Die Herkunft weiterer 33 Mio CHF blieb ungeklärt. Diesen Investitionen standen bloss 6,5 Mio CHF an Aktiven gegenüber.

FINMA-Beschwerde gutgeheissen
Gemäss Untersuchungsbericht waren der Baumann-Gruppe die Mittel über ein Netz von Vermittlern zugeflossen. 2008 kam die EBK zum Schluss, dass fünf dieser Vermittler gegen das Bankengesetz (BankG) verstossen hätten, zwei davon zusätzlich gegen das Kollektivanlagengesetz (KAG). Drei der Vermittler gelangten ans Bundesverwaltungsgericht, das die festgestellten Verletzungen des BankG 2009 bestätigte. Allerdings verneinte das Gericht Verstösse gegen das KAG. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der FINMA und der Vermittler nun abgewiesen.

Konkursverfahren noch pendent
Laut den Richtern in Lausanne wurden die Betroffenen zu Recht der «Baumann-Gruppe» zugerechnet. Entgegen der Ansicht der FINMA liege jedoch kein Verstoss gegen das KAG vor, da die zwei Vermittler keine Anteile «öffentlich» dem «Publikum» angeboten hätten. Wie FINMA-Sprecher Tobias Lux auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, ist für die FINMA damit der rechtliche Streit um den Fall Baumann beendet. Pendent sei noch das Konkursverfahren der Baumann-Gruppe. Der Konkursliquidator habe Forderungen von rund 560 Gläubigern im Umfang von über 93 Mio CHF anerkannt.

Strafanzeigen gegen Verantwortliche
Es zeichne sich ab, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung würden verzichten müssen. Was die strafrechtliche Aufarbeitung betrifft, hat der Freiburger Anwalt Thomas Collomb mehrere Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen eingereicht. Collomb vertritt die Interessen von 80 Geschädigten. Zur Komplexität der Affäre trägt laut Collomb bei, dass es nicht gelungen sei, für die in verschiedenen Kantonen hängigen Verfahren einen gemeinsamen Gerichtsstand zu erreichen. (u.a. Urteil 2C_89/2010 vom 10.2.2011; BGE-Publikation) (awp/mc/ps)

Bundesgericht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert