BCGE-Prozess: Gerichtspräsident kann weiter amten

BCGE-Prozess: Gerichtspräsident kann weiter amten

BCGE-Hauptsitz in Genf.

Lausanne – Jean-Marc Verniory darf weiterhin als Gerichtspräsident im Prozess um die Genfer Kantonalbank (BCGE) amten. Das Bundesgericht hat einen Ablehnungsantrag abgewiesen. Vier der fünf Angeklagten hatten sich gegen die Ernennung von Verniory gewehrt.

Sie begründeten ihren Antrag auf Ablehnung Verniorys mit dem Umstand, dass dieser 2001 in der gleichen Kanzlei arbeitete wie sein Bruder, der damals ein BCGE-Mandat hatte. Die dafür zuständige Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts wies den Antrag Ende Februar 2011 ab. Gegen das Urteil rekurrierten die Angeklagten beim Bundesgericht in Lausanne. Dieses lehnte den Antrag nun gleichfalls ab mit der Begründung, Verniory habe nicht am gleichen Fall wie sein Bruder gearbeitet. Dies teilte der Gerichtspräsident am Dienstag im Rahmen von Zeugenbefragungen im BCGE-Prozesses mit. (awp/mc/ps)

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