BKB zieht positive Bilanz aus Vergleich mit geschädigten Kunden der ASE Investment AG

BKB zieht positive Bilanz aus Vergleich mit geschädigten Kunden der ASE Investment AG

(Foto: Basler Kantonalbank)

Basel – Die seit März 2013 von der Basler Kantonalbank angebotene Vergleichslösung ist bei den durch die ASE Investment AG geschädigten BKB-Kunden auf positives Echo gestossen. Bislang hätten rund 90 Prozent der durch die ASE geschädigten Kunden das ihnen offerierte Vergleichsangebot angenommen, nachdem auch die Anwälte, die über 80 Prozent der geschädigten BKB-Kunden beraten, das Angebot als fair und angemessen bezeichnet hatten, schreibt die BKB in einer Medienmitteilung.

Diejenigen Kunden, die dem freiwilligen Angebot für eine Teilübernahme des durch die ASE entstandenen Schadens noch nicht zugestimmt haben, wurden nun darüber informiert, dass die Bank das seit über einem Jahr bestehende Angebot zeitlich befristen wird.

Im Oktober 2012 teilte die BKB mit, dass sie sich gegenüber Ersatzbegehren ihrer durch die ASE geschädigten Kunden kulant zeigen wird. Im März 2013 einigte sich die BKB mit Anwälten, die rund 80 Prozent der geschädigten Kunden beraten, auf eine freiwillige Beteiligung der Bank an dem ihren Kunden durch die ASE zugefügten Schaden. Im Rahmen dieser Vergleichslösung bot die BKB den durch die ASE geschädigten Kunden eine freiwillige Schadensbeteiligung an. Die BKB behielt sich damals in Absprache mit den Geschädigtenanwälten vor, die Vergleichslösung zeitlich zu befristen.

90 % der geschädigten Kunden nehmen Vergleichsangebot an
Bis Mitte April 2014 haben rund 90 Prozent der durch die ASE geschädigten Kunden das Vergleichsangebot der Bank angenommen. In diesen Tagen hat die BKB die rund 10% der Kunden, die das Vergleichsangebot noch nicht angenommen haben, darüber informiert, dass die Bank sich nach mehr als einem Jahr nun entschieden hat, die mit den Anwälten ausgehandelte Vergleichslösung bis zum 30. Juni 2014 zu befristen. In diesem Zusammenhang ersucht die BKB die betroffenen Kundinnen und Kunden um Mitteilung, ob sie dem Angebot für eine freiwillige Schadensbeteiligung der BKB zustimmen oder nicht. (BKB/mc)

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