Bundesrat hält an vollständiger Kapitalunterlegung für Auslandtöchter fest

Bundesrat hält an vollständiger Kapitalunterlegung für Auslandtöchter fest
Finanzministerin Karin Keller-Sutter. (Screenshot)

Bern – Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Töchtern mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Das will der Bundesrat, und nun entscheidet das Parlament. Bei den Eigenkapitalverordnungen hingegen geht der Bundesrat weniger weit als zunächst geplant.

Die Massnahmen sollen das Too-big-to-fail-Dispositiv stärken. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu Änderungen des Bankengesetzes ans Parlament. Seine Vorschläge sind Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Grossbank Credit Suisse (CS) und der erzwungenen Notfusion der CS mit der UBS vom März 2023. Ab Sommer können die Räte über die Änderungen im Bankengesetz entscheiden.

Faktisch nur UBS betroffen
Beim Fall CS habe sich gezeigt, dass Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert gewesen seien, schrieb der Bundesrat. Das will er nun beheben. Aufgenommen würden auch Anliegen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die sich mit der CS befasst hatte.

Betroffen ist derzeit faktisch allein die UBS. Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute ist dies zu rund zur Hälfte mit Fremdkapital möglich. Eingeführt werden soll die neue Vorgabe – eine Parlamentsberatung ohne Verzögerungen vorausgesetzt – über sieben Jahre.

Die neue Vorgabe soll bewirken, dass die betroffenen Banken in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise verkaufen können, solange sie noch eigenständig handeln können. Damit soll es weniger wahrscheinlich werden, dass eine Bank abgewickelt werden muss.

Bundesrat spricht von Kompromiss
Diese Lösung werde von der Schweizerischen Nationalbank und von der Finanzmarktaufsicht Finma unterstützt, schrieb der Bundesrat. Er spricht von einem Kompromiss. Alternativen – etwa eine allgemeine Erhöhung des Eigenkapitals oder Strukturanpassungen wie zum Beispiel die Abspaltung des US-Geschäfts – seien nicht verhältnismässig.

Global systemrelevante Banken würden mit den neuen Vorgaben stabiler und der Finanzplatz gestärkt, schreibt der Bundesrat. Und ein allfälliger Schaden zu Lasten der Steuerzahlenden werde kleiner. Die UBS wehrt sich seit Monaten erbittert gegen die neue Vorgabe. Auch aus der Bankenbranche kam Kritik.

Per Anfang 2027 in Kraft gesetzt hat der Bundesrat am Mittwoch zudem Änderungen der Eigenkapitalverordnung – hier kann er ohne Mitwirkung des Parlaments entscheiden. Will er bei der Eigenkapital-Unterlegung von ausländischen Beteiligungen hart bleiben, kommt er der Branche mit der Eigenmittelverordnung entgegen.

Entgegenkommen bei Verordnung
Denn er verzichtet nach der Vernehmlassung darauf, für latente Steueransprüche und Software eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital zu verlangen. Analog zur EU will er für Software eine dreijährige Abschreibungsdauer festlegen und dies nur systemrelevanten Banken so vorschreiben.

Bei den latenten Steueransprüchen will er auf die Unterlegung mit Eigenkapital verzichten, da sie laut Communiqué eine internationale Ausnahme wäre. Er behält sich aber vor, auf diesen Verzicht zurückzukommen, sollte die Eigenkapitalunterlegung von ausländischen Töchtern «nicht hinreichend umgesetzt werden», wie es hiess.

Bei der UBS würden die Neuregelungen gemäss Schätzungen der Behörden und aufgrund des Status quo zu einem Anstieg der Anforderungen an die harten Eigenmittel im Stammhaus um rund 20 Milliarden US-Dollar führen. Davon entfallen zwei Milliarden Franken auf die Verordnungsänderungen.

Wäre die Regelung per 1. Januar 2026 eingeführt worden, hätte die effektive Kapitallücke rund 9 Milliarden US-Dollar betragen. Die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen und der zusätzliche Bedarf an Eigenmitteln hingen von künftigen Entwicklungen und von strategischen Entscheidungen der Bank ab, schreibt der Bundesrat.

Bund erwartet nun tiefere Kapitalanforderungen für die UBS
Der Bundesrat erwartet aus seinen nun abgeschwächten «Too-Big-To-Fail»-Massnahmen klar tiefere Kapitalanforderungen für die UBS als noch in der Vernehmlassung. So beziffert er die zusätzlichen Anforderungen im Stammhaus noch auf 20 Milliarden Dollar, nachdem er zuvor von 26 Milliarden ausgegangen war. Die Gründe für den Rückgang liegen laut den Experten des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) nur zum kleineren Teil an den nun abgemilderten Massnahmen bezüglich Anrechnung von Software und Steuerguthaben ans Eigenkapital. Massgeblich dazu beigetragen hat, dass die UBS in der Zwischenzeit Kapital ihrer Auslandstöchter in die Schweiz zurückgebracht habe, wie der Botschaft des Bundesrates zu entnehmen ist.

Der Löwenanteil des zusätzlichen Kapitalanforderungen im Stammhaus ist auf die vollständige Unterlegung der Auslandstöchter mit Eigenkapital zurückzuführen. Die beschlossenen Massnahmen aus der Eigenmittelverordnung bezüglich der schwierig zu bewertenden Aktiven wie der Software machen noch rund 2 Milliarden Dollar aus.

Kapitallücke von 9 Milliarden
Die effektive Kapitallücke für die UBS sehen die EFD-Experten vor allem dank der derzeitigen Kapitalsituation der Grossbank noch einmal klar tiefer. Stand heute müsste die Grossbank demnach effektiv noch 9 Milliarden Dollar an zusätzlichem harten Kernkapital aufbauen. Damit könnte sie ihre eigenen Kapitalziele – nämlich eine CET1-Quote im Stammhaus von 12,5 Prozent – bereits wieder erfüllen.

Heute liegt die CET1-Quote im Stammhaus mit 14,2 Prozent dagegen klar über diesem Wert und auch sehr deutlich über den regulatorischen Anforderungen: Dieser Kapitalpuffer könnte also zur Finanzierung der zusätzlichen Anforderungen beigezogen werden, folgern die Experten des Bundes.

Kapitalquote steigt auf 15,5 Prozent
Im internationalen Vergleich wäre die Kernkapitalquote der UBS laut den Berechnungen des EFD auch nach Erfüllung der zusätzlichen Anforderungen mit anderen Grossbanken weltweit vergleichbar. Die CET1-Quote der UBS würde gemäss pro forma-Zahlen auf 15,5 Prozent steigen gegenüber heute 14,4 Prozent.

Weitere vergleichbare Grossbanken aus den USA, Grossbritannien und Deutschland weisen heute Kernkapitalquoten zwischen 14,1 und 16,2 Prozent auf. Reine Vermögensverwaltungsbanken in der Schweiz sind derweil mit einer durchschnittlichen Kernkapitalquote von 17,6 Prozent noch klar besser kapitalisiert.

Jährliche Zusatzkosten
Zur Frage, welche Zusatzkosten die UBS aus den verschärften Anforderungen stemmen muss, verweisen die Experten des EFD auf die bereits vor Jahresfrist erstellten zwei Gutachten. Laut dem ersten Gutachten würden die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten der Grossbank um rund 640 Millionen Dollar steigen.

Das zweite Gutachten schätzt die jährlichen Gesamtfinanzierungskosten für die Eigenmittelunterlegung dagegen mit 800 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar höher ein. Die tatsächlichen Kosten dürften aber ohnehin stark von Entscheidungen des Bankmanagements abhängen, betont man beim EFD. Die UBS hatte beide Gutachten allerdings heftig kritisiert. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert