Bundesrat legt Massnahmen für Verhinderung von zweitem Fall CS vor

Bundesrat legt Massnahmen für Verhinderung von zweitem Fall CS vor
Ein Fall wie jener der Credit Suisse soll sich in der Schweiz nicht mehr wiederholen können.

Bern – Klarere Zuordnung von Verantwortlichkeiten, mehr Kompetenzen für die Finanzmarktaufsicht Finma, krisenfestere Abwicklungspläne: So will der Bundesrat einen zweiten Fall CS verhindern. Generell höhere Eigenmittelanforderungen sieht er nicht vor, dennoch dürften sich die Kapitalanforderungen für die systemrelevanten Banken verschärfen.

Das «Too-big-to-fail»-Regelwerk weise Lücken auf, auch wenn sich viele der Massnahmen «grundsätzlich bewährt» hätten, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Mittwoch bei der Präsentation des seit langem angekündigten Berichts zur Bankenstabilität. Mit der Umsetzung eines Massnahmenpakets soll nun auch die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden.

Breite Palette an Vorschlägen
Das Massnahmenpaket gliedert sich in drei Stossrichtungen: Erstens will der Bundesrat die Prävention verbessern, zweitens die Liquidität stärken und drittens das Kriseninstrumentarium erweitern. Das Hauptziel sei, die Stabilität der vier systemrelevanten Schweizer Banken UBS, Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) zu stärken. Auch müsse sichergestellt sein, dass die UBS als einzige global systemrelevante Schweizer Bank im Krisenfall abgewickelt werden könnte.

Der Bundesrat macht in seinem Bericht eine breite Auslegeordnung. So will er zum einen die Prävention gegen eine neue Schieflage verstärken, nicht zuletzt mit neuen Instrumenten für die Finanzmarktaufsicht (Finma). Dazu gehört das «Senior Managers Regime», also die klare Zuweisung der Verantwortung an einzelne Manager.

Gefordert wird die Veröffentlichung von Finma-Entscheiden wie etwa von Berufsverboten für fehlbare Banker: Von einem solchen «naming and shaming» erhofft sich auch Keller-Sutter eine Wirkung auf die Bankmanager. Zurückhaltend ist der bundesrätliche Bericht dagegen bezüglich der von der Finma selbst geforderten Bussenkompetenz: Eine solche solle «geprüft werden», heisst es lediglich.

Auf eine generelle Erhöhung der Eigenmittel der systemrelevanten Banken etwa mittels einer höheren Leverage Ratio verzichtet der Bundesrat. Dennoch würden künftig strengere Vorgaben bezüglich Eigenkapital gelten als bisher, betonte Keller-Sutter. So sollen etwa systemrelevante Banken ihre ausländischen Beteiligungen mit mehr Eigenmittel unterlegen müssen. Alleine dies werde für die UBS zu einer «substanziellen Erhöhung der Eigenmittelunterlegung» führen.

Mehr Liquidität von der Nationalbank
Klar ausgebaut werden soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB). Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop PLB) im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament bereits im September 2023 vorgeschlagen hat.

Um die Abwickelbarkeit von systemrelevanten Banken zu stärken, sollen die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden. Zudem sollen die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden geprüft und wenn nötig klarer geregelt werden.

Vorlagen 2025 vorlegen
Bei den weiteren Arbeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen wird der Bundesrat auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigen, wie er schrieb. Deren Bericht wird für Ende Jahr erwartet.

Ziel ist es, in der ersten Hälfte 2025 gleichzeitig zwei Pakete für die Umsetzung zu präsentieren. Eines mit Änderungen auf Verordnungsstufe, die vom Bundesrat verabschiedet werden können, und eines mit den Eckwerten für die Änderungen auf Gesetzesstufe, welche dem Parlament unterbreitet werden. (awp/mc/ps)

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