Bundesrat will Regulierung des Derivatehandels angehen

Bundesrat will Regulierung des Derivatehandels angehen

Bern – Die heute wenig regulierten Derivate wie Optionen und ähnliches sollen stärker überwacht werden. Der Bundesrat schlägt eine Regulierung vor, bei der er sich an europäischen Bestimmungen orientiert. Dazu will er ein neues Gesetz schaffen.

Die strengere Regulierung von Derivaten ist eine Folge der Finanzkrise. Regulierungsmängel könnten «die Stabilität des ganzen Finanzsystems gefährden», hält der Bundesrat fest. Die Details der Regulierung gab er am Freitag in eine Vernehmlassung bis Ende März 2014, wie das Finanzdepartement (EFD) mitteilte.

Bundesrat orientiert sich an EU-Regelungen
Der Schweizer Rechtsrahmen genügt den verschärften internationalen Standards der G20 nicht, wie der Bundesrat feststellt. Da Derivate hauptsächlich grenzüberschreitend gehandelt werden, orientiert sich der Bundesrat an den Regelungen, welche die EU eingeführt hat oder einführen will.

Die Abrechnungs-, Melde- und Risikominderungspflichten als zentrale neuen Pflichten sollen laut Bundesrat die Transparenz im Derivatehandel erhöhen und damit die Anleger besser schützen. Dabei geht es beispielsweise darum, dass Käufe und Verkäufe von Derivaten in einem «Transaktionsregister» erfasst werden müssen.

Abwarten bei Plattformpflicht
Vorbereiten, aber noch nicht einführen, will der Bundesrat die Pflicht, dass Derivate ausschliesslich über Handelsplattformen ge- und verkauft werden dürfen. Die gesetzlichen Regeln dafür will der Bundesrat zwar schaffen. In Kraft treten sollen diese aber erst, wenn auch andere Länder die Pflicht eingeführt haben.

Regeln will der Bundesrat all dies in einem neuen Finanzmarktaufsichtsgesetz (FinfraG) mit fast 150 Artikeln. Darin sollen Bestimmungen aus zahlreichen anderen Gesetzen mehr oder weniger unverändert verlagert werden. Dazu gehören etwas die Regeln für Börsen sowie das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation. An der Selbstregulierung der Schweizer Börse wird nicht gerüttelt.

Eine Neuerung schlägt der Bundesrat bei der Amtshilfe vor, bei der er sich an die Steueramtshilfe anlehnt. Bei Anfragen ausländischer Staaten soll die betroffene Person nicht mehr in jedem Fall vorgängig über Datenlieferungen informiert werden. Dies hatte erst am Donnerstag der Nationalrat für die Steueramtshilfe gutgeheissen.

SIX: Kein vorauseilender Gehorsam
SIX schreibt in einer ersten Reaktion, man unterstütze das Anliegen des Bundesrates, die Finanzmarktinfrastruktur und den Handel mit Derivaten in einem Erlass zu regeln, sich internationalen Standards anzupassen und auch zukünftig den Zugang zu ausländischen Märkten sicherzustellen. Die Übernahme von internationalen Standards und EU-Regeln dürfte aber weder von einer unverhältnismässigen Verschärfung noch von vorauseilendem Gehorsam geprägt sein. (awp/mc/pg)

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