Bundeswaltungsgericht: Beschwerde der Bank am Bellevue abgewiesen

Bundeswaltungsgericht: Beschwerde der Bank am Bellevue abgewiesen

St. Gallen – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bank am Bellevue gegen die Verfügung der FINMA am 24. Juli 2012 abgewiesen. Mit Verfügung vom 14. März 2011 stellte die FINMA fest, dass ein Mitarbeiter der Bank am Bellevue AG einen Investor im Zeitraum von Dezember 2007 bis Anfang April 2008 in unzulässiger Weise aktiv und substantiell unterstützte. Dies sieht das Bundesverwaltungsgericht ebenso. Das Urteil kann beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (bvger) von Mittwoch hervor.

Die Finma hielt damals fest, dass der Mitarbeiter unter Missachtung der börsengesetzlichen Meldepflicht verdeckte Anteile an der sia Abrasives Holding AG aufgebaut. Die Bank am Bellevue AG habe es unterlassen, diesen Mitarbeiter angemessen zu überwachen und zu korrigieren, wodurch sie ihre Organisations- und Gewährspflichten verletzt habe. Zudem ordnete die FINMA eine unverzügliche Behebung der festgestellten Mängel an und drohte mit dem Bewilli-gungsentzug im Falle einer Wiederholung. Hiergegen erhob die Bank am Bellevue AG mit Eingabe vom 13. April 2011 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und verlangte die Aufhebung dieser Verfügung.

Bank am Bellevue bestreitet Vorwürfe
Sie bestritt die gegen sie und ihren Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe. Aktienpakete der sia Abrasives Holding AG seien zwar in der fraglichen Zeit für mehrere Bankkunden oder institutionelle Anleger erworben und wieder veräussert worden. Diese Transaktionen seien indessen einerseits vor dem Hintergrund der sich damals akzentuierenden Finanzkrise zu würdigen und andererseits als – hinsichtlich der Meldepflicht unproblematischer – Blockhandel zu qualifizieren. Unzulässige Unterstützungshandlungen zu Gunsten besagten Investors und eine ungenügende Überwachung ihres Mitarbeiters müssten jedoch klar verneint werden. Unabhängig davon erweise sich die Androhung eines Bewilligungsentzugs als übertrieben und unverhältnismässig.

Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Mit Urteil vom 24. Juli 2012 weist das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Bank am Bellevue AG ab. Es erwägt, aus den Akten ergäben sich verschiedene starke Indizien, die für ein Zusammenwirken des Bankmitarbeiters und des Investors ab Dezember 2007 bis Anfang April 2008 im Hinblick auf einen verdeckten Positionsaufbau an der sia Abrasives Holding AG sprächen, was durch eine angemessene Organisation bzw. Überwachung dieses Mitarbeiters hätte verhindert werden können. Die Anordnung der unverzüglichen Behebung der festgestellten organisatorischen Mängel, welche inzwischen korrigiert worden seien, und die Androhung des Bewilligungsentzugs hätten sich unter den gegebenen Umständen nicht als unverhältnismässig erwiesen. (bvger/mc/cs)

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