CS: Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörden

CS: Amtshilfegesuch der US-Steuerbehörden

Bern – Die Credit Suisse (CS) muss Daten über Kundenbeziehungen mit US-Personen ausliefern, nachdem die amerikanische Bundessteuerbehörde (IRS) ein Amtshilfegesuch eingereicht hat. Im Rahmen dieses Verfahrens habe die Eidgenössische Steuerverwaltung die CS angewiesen, ihr Daten bezüglich US-Kunden der Bank zu übermitteln, teilte die Grossbank mit.

Über den Umfang der Daten und Dokumente, die die Bank nach Bern liefern muss, wollte ein Sprecher der Bank gegenüber AWP keine Angaben machen. Es sei klar, dass die Auslieferung rasch erfolgen müsse, ergänzte er.

Dokumente und Daten von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften
Nachgefragt würden Dokumente und Daten von Kundenbeziehungen mit Domizilgesellschaften, an denen US-Personen wirtschaftlich Berechtigte seien oder waren, sagte er weiter. Das Amtshilfegesuch basiere auf dem geltenden und schon vielfach angewandten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA von 1996. Betroffen sind Konten, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2010 bestanden.

Identität wird bei Anfechtung bekannt
Die Mitarbeitenden seien gestern im Intranet über dieses Amtshilfegesuch informiert worden, bestätigte der Sprecher eine Meldung der Nachrichtenagentur Reuters. Die Agentur hatte berichtet, die CS habe ihren Kunden in einem Schreiben zwei Möglichkeiten vorgeschlagen: Entweder sie stimmen dem Datentransfer via Steuerverwaltung an die IRS zu oder sie nehmen einen Anwalt und fechten die Aushändigung der Bankkundendaten juristisch an

Bei einer Anfechtung muss gemäss amerikanischem Recht der Justizminister entsprechend informiert werden. Damit offenbart ein mutmasslicher Steuersünder gegenüber den US-Behörden bereits seine Identität.

Die Credit Suisse hatte im Juli ein Schreiben vom US-Justizdepartement erhalten. Darin wurde die Grossbank über eine Strafuntersuchung über ihre Offshore-Geschäftstätigkeiten informiert.  (awp/mc/pg)

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