Einigung in Affäre um LUKB-CEO Bernard Kobler

Einigung in Affäre um LUKB-CEO Bernard Kobler

LUKB-CEO Bernard Kobler. (Foto: LUKB)

Luzern – Die Affäre um den Direktor der Luzerner Kantonalbank (LUKB) ist offenbar nach wenigen Tagen beendet. Bernard Kobler und seine Ex-Geliebte, die ihn der versuchten sexuellen Nötigung bezichtigte, haben sich geeinigt. Sie ziehen ihre Strafklagen zurück. Dies teilten die Anwälte der beiden Parteien mit. Trotz der Einigung ist der Schlussstrich juristisch noch nicht gezogen.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass eine ehemalige Geliebte Koblers gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte. Die beiden haben ein gemeinsames Kind; sie warf ihm versuchte sexuelle Nötigung und versuchte Nötigung vor.

VR stärkte Kobler den Rücken
Am Sonntag traf sich der Verwaltungsrat der Bank zu einer ausserordentlichen Sitzung und kam zum Schluss: Die Situation sei zwar ernst, doch Kobler leiste als Konzernchef hervorragende Arbeit. «Aufgrund des aktuellen Informationsstandes» spreche er Kobler deshalb weiterhin das Vertrauen aus. Die Angelegenheit sei privater Natur. Allerdings wolle der Verwaltungsrat die Lage fortlaufend beurteilen, da die Sache Einfluss auf den Ruf der Bank und ihre Geschäftstätigkeit haben könne.

«Kein Prostitutionverhältnis»
Nun haben Bernard Kobler und seine Ex-Geliebte den Streit am Montag beigelegt. «Wir haben uns heute mit Hilfe unserer Rechtsanwälte umfassend geeinigt», teilen die beiden in einem Schreiben mit, das ihre Anwälte verbreiteten. «Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir eine Liebesbeziehung unterhielten und nicht ein Prostitutionsverhältnis.»

Im Interesse des gemeinsamen Kindes, aber auch der übrigen Angehörigen hätten sie sich am Montag zusammengesetzt und sich «in allen strittigen Punkte definitiv geeinigt». Der Streit in der Frage um eine Klausel in der Unterhaltsregelung sei mit einem Kompromiss beigelegt worden.

Geteilte Verfahrenkosten
«Wir ziehen die beiden gegenseitigen Strafklagen zurück, und wir ziehen unsere, die Gegenpartei belastenden Sachverhaltsdarstellungen zurück.» Die Parteien tragen die Verfahrenskosten gemäss Mitteilung je zur Hälfte.

Trotz Einigung ist Schlussstrich juristisch noch nicht gezogen
Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie das Verfahren einstellen will. Die Anwälte der Parteien sind diesbezüglich zuversichtlich. Die Rechtsanwälte Thomas Rothenbühler und Urs Rudolf bestätigten am Dienstag auf Anfrage einen Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung», dass der Staatsanwalt in der Affäre das letzte Wort habe. Der Grund ist, dass die Hauptvorwürfe – Erpressung und versuchte sexuelle Nötigung – Offizialdelikte sind und von Amtes wegen verfolgt werden.

Rudolf, der Anwalt des LUKB-Direktors Bernard Kobler, sagte, er gehe davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsanwalt dass das Verfahren einstelle, grösser sei, als dass er es weiter führe. Rothenbühler, der die Ex-Geliebte vertritt, sagte, er rechne mit einer Einstellung des Verfahrens. (awp/mc/pg)

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