EU will Spekulanten Fesseln anlegen

EU will Spekulanten Fesseln anlegen

Luxemburg – Die EU will Spekulanten an den Finanzmärkten Fesseln anlegen. Die EU-Finanzminister haben neue Regeln auf den Weg gebracht, die den ungezügelten Handel mit riskanten und schwer durchschaubaren Geschäften stoppen sollen. Künftig wird der gigantische ausserbörsliche Handel mit Derivaten und Kreditausfallversicherungen überwacht. Darauf einigten sich die Minister im Grundsatz.

Nach anfänglichem Widerstand stimmte auch Grossbritannien der stärkeren Aufsicht zu. Die Briten fürchten um ihren Finanzplatz London und stehen daher allen EU-Vorstössen für mehr Kontrolle der Finanzmärkte ablehnend gegenüber. Nun können in den nächsten Wochen die Verhandlungen mit dem Europarlament beginnen, das den Regeln noch zustimmen muss. In Kraft treten könnten die Vorgaben frühestens Mitte 2012.

Neue Finanzkrise soll verhindert werden
Die Regeln für Derivate sind Teil eines Bündels an Massnahmen, mit denen die EU eine Wiederholung der weltweiten Finanzkrise verhindern will. Dazu gehört auch ein Verbot für Leerverkäufe, bei denen Spekulanten auf den Verfall einer Währung oder Aktie wetten, ohne das Produkt zu besitzen.

Regeln gelten nur für ausserbörslich gehandelte Papiere
Bei dem Kompromiss einigten sich die EU-Länder darauf, dass die Regeln nur für ausserbörslich gehandelte Papiere gelten sollen. Solch riskante Geschäftspraktiken gelten als Auslöser für die globale Finanzkrise 2008. Bei Derivaten handelt es sich unter anderem um Termin- oder Optionsgeschäfte, deren Preis sich nach den Kursschwankungen ihrer Basiswerte richtet, beispielsweise Aktien. Dabei geht es um einen gigantischen Markt: Die Kommission schätzt das globale Volumen des Derivatehandels zum Jahresende 2009 auf rund 615 Billionen Dollar (derzeit rund 478 Billionen Euro).

Beim Handel mit Derivaten werden Käufer und Verkäufer künftig verpflichtet, ihren Handel über Verrechnungsstellen – sogenannte Gegenparteien oder Clearinghäuser – abzuwickeln. Sie würden Ausfälle auffangen, so dass keine Kettenreaktion einsetzen könnte. Ein Transaktionsregister soll für Transparenz sorgen.

ESMA agiert als Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde über die Clearinghäuser agiert die europäische Wertpapieraufsicht ESMA, die im Januar ihre Arbeit aufgenommen hatte. Pensionsfonds wurden von der Clearing-Pflicht für drei Jahre ausgenommen. (awp/mc/pg)

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