Fall Elmer: Milde Strafe dank Teilfreisprüchen

Fall Elmer: Milde Strafe dank Teilfreisprüchen
Ex-Banker Rudolf Elmer.

Ex-Banker Rudolf Elmer.

Zürich – Das Bezirksgericht Zürich hat den früheren Bank-Manager Rudolf Elmer wegen Urkundenfälschung sowie Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 CHF verurteilt. Aufgrund von Teilfreisprüchen verzichtete das Gericht auf eine Freiheitsstrafe, auferlegte dem Beschuldigten aber sämtliche Gerichtskosten. Die Verteidigung meldete noch vor den Schranken Berufung an.

Nach der Urteilseröffnung konnte der heute 59-jährige Rudolf Elmer aufatmen. So wurde klar, dass er wohl nicht mehr ins Gefängnis muss. Zum Unwillen der Staatsanwaltschaft, die vergebens eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte.

Das Gericht kam zu einem differenzierten Urteil. In zwei Hauptpunkten kam es zu Schuldsprüchen, so wegen der Lieferung von Bankkundendaten im Frühjahr 2008 an die Internet-Plattform Wikileaks. «Der Beschuldigte wollte diese Daten öffentlich machen», hielt dazu der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli fest. Allerdings seien diese Taten nur knapp nicht verjährt.

Ebenfalls einen Schuldspruch fällte das Gericht wegen Urkundenfälschung. Dies betraf den Vorgang, als Elmer die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel anschrieb und unter Druck setzte.

Freispruch für CD-Übergabe
Laut Anklage hatte Elmer zudem im Januar 2011 an einer Pressekonferenz in London dem Wikileaks-Chef Julian Assange mehrere CDs übergeben. Wobei Elmer später immer behauptete hatte, dass die Datenträger leer gewesen seien. Mit Erfolg, weil das Gericht in diesem Anklagepunkt mangels Beweisen zu Freisprüchen kam.

Ebenfalls entlastet wurde Elmer vom Vorwurf, dass er Kontakt zum deutschen Finanzminister Peer Steinbrück aufgenommen habe. Da kein Anknüpfungspunkt zur Schweiz bestanden habe, sei die Schwelle des Strafbaren nicht überschritten, führte Aeppli aus.

Leichtes Verschulden
Bei der Strafzumessung ging das Gericht von einem noch leichten Verschulden aus. Elmer wurde wegen Urkundenfälschung sowie wegen Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 CHF verurteilt, abzüglich von 188 Tagen verbüsster Haft. Die 45’000 Franken muss Elmer nicht bezahlen.

Allerdings wurden ihm trotz Teilfreisprüchen sämtliche Gerichtskosten auferlegt. Alleine die Gerichtsgebühr beträgt 25’000 CHF. So habe Elmer mit der öffentlichen Übergabe von angeblichen Bankdaten an Julian Assange die Einleitung eines Strafverfahrens verursacht, begründete Aeppli die Kostenauflage. Hingegen sah das Gericht von einem maximalen Berufsverbot für Elmer als Bankangestellten ab.

Die Verteidigung, die umfassende Freisprüche verlangt hatte, legte noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil ein. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert