Frankreich weitet Ermittlungsverfahren gegen die UBS aus

Frankreich weitet Ermittlungsverfahren gegen die UBS aus

Paris – Frankreich verschärft in ihrem Kampf gegen Steuerhinterziehung die Vorwürfe gegen die UBS. In einem formellen Ermittlungsverfahren wirft die französische Justiz der Grossbank nun die illegale Anwerbung von Kunden vor, wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitag unter Berufung auf Justizkreise berichtete.

Bislang lautete der Vorwurf auf Beihilfe zur illegalen Anwerbung von Kunden. Die Grossbank soll in Frankreich nach der Jahrtausendwende um Kunden geworben haben, indem diesen angeboten wurde, mit Konten in der Schweiz Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken.

Die Bank wurde zudem zu einer Zeugin mit Rechtsbeistand ernannt, was in Frankreich einem Zwitterstatus zwischen Beschuldigtem und Zeugen entspricht. In diesem Fall geht es um den Vorwurf der Geldwäscherei von Geldern, die aus dieser illegalen Anwerbung von Kunden stammen, und um Geldwäscherei von Geldern, die vor dem Fiskus versteckt wurden. Ausserdem wurde die Bank gegen eine Kaution in Höhe von 2,875 Mio. Euro verhängt. Damit soll laut der UBS sichergestellt werden, dass die Grossbank an dem Justizverfahren teilnimmt.

Ermittlungen gegen Angestellte
Auch gegen einen ehemaligen Generaldirektor der UBS in Frankreich, gegen eine ehemalige Führungsperson der UBS in Lille und gegen einen Angestellten der UBS in Strassburg wurde in diesem Zusammenhang bereits ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Ermittlungen sind laut den Angaben auf eine Anzeige von ehemaligen Angestellten zurückzuführen. In einer anonymen Meldung an die Behörden ist von einem «Milchbüchleinsystem» von 2002 bis 2007 die Rede, das nicht deklarierte Konten in der Schweiz auflistet. Mit diesem System sollten keine Spuren in den offiziellen Büchern der Bank hinterlassen werden.

UBS kooperiert
Dieser Fall sei nicht neu, sondern seit Anfang 2012 öffentlich bekannt, äusserte sich UBS-Sprecher Yves Kaufmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit diesem Gerichtsentscheid würden die Untersuchungen nun ausgedehnt. «Wir werden weiterhin mit den französischen Behörden kooperieren, innerhalb des anwendbaren Rechts, um diese Angelegenheit einer Lösung zuzuführen», sagte Kaufmann.

Lösung für die Vergangenheit finden
Die UBS stehe voll hinter der Strategie der Schweiz, sich auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen zu beschränken. «Wir sind der Meinung, dass die Schweiz und die EU-Länder eine Lösung für die Vergangenheit finden müssen», sagte Kaufmann.

Es handle sich dabei um ein Thema, das die ganze Branche betreffe und zu dessen Beilegung die Bank seit 2009 umfangreiche Massnahmen ergriffen habe. «Die UBS toleriert keinerlei Aktivitäten, die dazu dienen, ihren Kunden bei der Umgehung von Steuerpflichten zu helfen», sagte Kaufmann.

Liste mit Steuersündern
Im Rahmen der Ermittlungen haben die zuständigen französischen Richter Guillaume Daïeff und Serge Tournaire eine Liste von 353 Personen an den französischen Fiskus übermittelt, die verdächtigt werden, ein Konto in der Schweiz geführt zu haben. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert