Für Banken gilt ab Sommer 2021 langfristige Finanzierungsquote

Für Banken gilt ab Sommer 2021 langfristige Finanzierungsquote
(Foto: Pixabay)

Bern – Schweizer Banken müssen ab 1. Juli 2021 eine langfristige Finanzierungsquote erfüllen. Der Bundesrat hat am Freitag eine längst geplante Änderung der Liquiditätsverordnung verabschiedet. Sie soll eine stabile Finanzierung der Banken gewährleisten.

Mit der Finanzierungsquote «Net Stable Funding Ratio» (NSFR) macht der Bund den Banken neu Vorgaben für die Finanzierung von Krediten, wie der Bundesrat mitteilte. Damit will er vermieden, dass Banken langfristige Kredite in zu grossem Masse mit Geldern finanzieren, die den Banken nur kurzfristig zur Verfügung stehen.

Tieferes Zinsänderungsrisiko
Je kurzfristiger eine Bank einen langfristigen Kredit finanziert, desto höher ist das Risiko von Verlusten. Steigen unerwartet die Zinsen, erhöhen sich zwar die Finanzierungskosten der Banken, nicht jedoch deren Einnahmen aus den Kreditzinsen. Dieses Zinsänderungsrisiko will der Bund mit der neuen Quote einschränken. Bereits früher hatte der Bund für Banken Liquiditätsquoten festgelegt für die kurzfristige Stabilität.

Die neuen Vorgaben können laut Bundesrat einerseits das Vertrauen der Bankkunden erhöhen und die Stabilität des Finanzsystems verbessern. Andererseits müssten die Kunden wegen der Regeln mit leicht höheren Kreditzinsen, Gebühren und Kommissionen rechnen.

Schweizer Banken gut gerüstet
Eine Mehrheit der Schweizer Banken erfüllt die Quote dem bundesrätlichen Bericht zufolge bereits. Von knapp 300 der Aufsichtsbehörde Finma unterstellten Banken hatten Ende 2019 17 Institute eine NSFR-Unterdeckung von total 5,4 Milliarden Franken ausgewiesen. Keine systemrelevante Bank gehörte zu dieser Gruppe. UBS, CS, ZKB, Raiffeisen und Postfinance wiesen eine genügende Finanzierungsquote auf.

Bis zur Inkraftsetzung Mitte 2021 bestehe für die betroffenen Banken ausreichend Zeit, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, befand der Bundesrat. Die einmaligen Implementierungskosten der NSFR können gemäss Branchenangaben je nach Grösse der Bank bis zu rund einer halben Million Franken betragen, während sich die wiederkehrenden laufenden Kosten um mehrere zehntausend Franken pro Jahr erhöhen können.

Die Liquiditätsverordnung überführt Vorgaben des sogenannten Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht. Die Bestimmungen hätten bereits Anfang 2018 eingeführt werden sollen. Aufgrund von Verzögerungen bei der EU und den USA wartete auch der Bundesrat mit der Umsetzung in der Schweiz zu. (awp/mc/pg)

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