Urteil im Steuerbetrugsprozess in Paris mit Licht und Schatten für die UBS

Urteil im Steuerbetrugsprozess in Paris mit Licht und Schatten für die UBS
(Foto: UBS)

Paris – Der Steuerbetrugsprozess der UBS in Frankreich geht in die Verlängerung. Der oberste Gerichtshof des Landes hat die Grossbank endgültig wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei schuldig gesprochen. Die Strafzahlungen der Vorinstanz wurden allerdings gekippt. Damit wird es zu einem neuen Verfahren kommen.

Somit hat die Grossbank mit ihrer Beschwerde vor dem obersten Gericht einen Erfolg erzielt. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt – mit ungewissem Ausgang.

Der Kassationshof in Paris hat am Mittwoch das Urteil der Vorinstanz teilweise kassiert, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Die Revision betreffe alle Bestimmungen über die Strafzahlungen und über die zivilrechtlichen Schadenersatzzahlungen. An der grundsätzlichen Verurteilung der UBS hielt der Kassationshof allerdings fest.

Im Dezember 2021 hatte das französische Berufungsgericht die UBS auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen, zwischen 2004 und 2012 illegal um reiche Franzosen geworben zu haben. Sie habe die Kunden dazu bewegen wollen, Schwarzgeldkonten in der Schweiz zu eröffnen, hiess es im Urteil.

«Gegen französisches Recht verstossen»
Das Gericht verdonnerte die UBS damals zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von 1 Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen.

Mit Blick auf die Strafen heisst es im Urteil vom Mittwoch, diese würden kassiert, damit die Lage der UBS einer Gesamtbewertung unterzogen werden könne. Mit Blick auf die Schadensersatzforderung heisst es, die Vorinstanz habe die Höhe nicht ausreichend begründet.

Hängepartie geht weiter
Mit dem Entscheid des obersten Gerichtshofs in Frankreich, das Urteil an die Vorinstanz zurückzusenden, geht die Hängepartie in dem bereits rund zehn Jahre andauernden Rechtsstreit weiter. Seit 2013 laufen die Untersuchungen der französischen Behörden.

Im Februar 2019 wurde die UBS erstmals vom Pariser Strafgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche zu einer happigen Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Vor dem «Cour d’appel» in Paris fiel die Busse dann 2021 deutlich tiefer aus. Aber auch gegen dieses Urteil legte die UBS wieder Berufung ein, was jetzt mit dem Urteil des Kassationsgerichtshofs zu einem neuen Verfahren führt.

Karten werden neu gemischt
In einem neuen Verfahren vor dem Berufungsgericht werden die Karten theoretisch wieder ganz neu gemischt. Dieses Berufungsgericht muss in neuer Zusammensetzung tagen, wie das Kassationsgericht beschloss. Das Berufungsgericht hat keine Verpflichtung, in der zweiten Runde ein milderes Urteil zu sprechen. Aber gemäss der Erfahrung von Experten ist dies oft der Fall.

Kenner des französischen Rechts gehen davon aus, dass einzig die Busse von 3,75 Millionen Euro bestehen bleiben wird. Da die zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro vom Kassationsgericht gekippt worden sei, müsse der Staat das Geld zurückzahlen. Und die Konfiszierung von 1 Milliarde Euro sei auch vom Tisch, womit die UBS auch dieses Geld zurückerhalten dürfte.

Der Entscheid heute bedeutet aber auch, dass diese Rechtsangelegenheit nochmals deutlich länger in der Schwebe bleiben wird. Experten schätzen, dass ein neuer Prozess vor dem Berufungsgericht in rund eineinhalb Jahren stattfinden könnte.

UBS beharrt auf ihrer Unschuld
Die UBS will sich weiter verteidigen. Sie beharrt auf ihrer Unschuld und betont, dass keine konkreten Beweise für illegales Verhalten vorliegen würden.

Die Bank zeigt sich erfreut, dass das Kassationsgericht die Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro aufgehoben hat. Allerdings sei sie enttäuscht darüber, dass der Kassationshof den Schuldspruch der Vorinstanz wegen rechtswidriger Kundenanwerbung und schwerer Geldwäscherei von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt hat.

Die UBS blieb in einer Stellungnahme bei ihrer Aussage, dass sie jederzeit im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften gehandelt habe, und werde sich in dem bevorstehenden Prozess verteidigen. Es bestehe ein Abkommen zwischen Europa und der Schweiz über die Besteuerung von Sparerträgen, und es würden keine konkreten Beweise für die behaupteten Tatbestände vorliegen.

UBS-Aktie legt zu
Analysten sehen das Urteil als Teilerfolg für die UBS. Das Verfahren ziehe sich damit zwar weiter in die Länge, sagte ein Marktteilnehmer. Es sei aber positiv für die UBS, «dass die Strafzahlungen voraussichtlich geringer ausfallen werden». An der Schweizer Börse SIX legte die UBS-Aktie bis Handelsschluss um 2,3 Prozent zu.

Zurückgestellt hat die UBS 1,1 Milliarden Euro. An diesen Rückstellungen wird sich nichts ändern. Es droht aber ein hoher zusätzlicher Verlust, sollte das Berufungsgericht auch im Revisionsprozess zu einem schärferen Urteil kommen. (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert