Hildebrand erhält keine Abgangs-Entschädigung

Hildebrand erhält keine Abgangs-Entschädigung

Philipp Hildebrand.

Bern – Der zurückgetretene Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand erhält von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) keine Abgangsentschädigung. Allerdings erhält er seinen Lohn für weitere zwölf Monate. Hildebrand habe «gemäss der Auflösungsvereinbarung das Arbeitsverhältnis aufgekündigt und ist per 9. Januar 2012 freigestellt worden», antwortete SNB-Sprecher Walter Meier auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Entsprechend den arbeitsrechtlichen Verpflichtungen erfolge eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten. Hildebrand verdiente gemäss dem letzten verfügbaren Geschäftsbericht im Jahr 2010 knapp 995’000 CHF.

Entschädigung für Beschränkung künftiger Tätigkeiten
«Die ersten sechs Monate betreffen die Kündigungsfrist. Die zweiten sechs Monate entsprechen einer reglementarisch festgelegten Entschädigung für die Beschränkung der künftigen Tätigkeiten bei Banken während sechs Monaten beziehungsweise bei schweizerischen Grossbanken während zwölf Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.»

Dies sei im Reglement über das Arbeitsverhältnis der Mitglieder des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank und ihrer Stellvertreter festgehalten.

Reduktion des Einkommens bei von SNB bewilligter Tätigkeit
Erziele Hildebrand allerdings Einkommen «aus einer vom Bankrat bewilligten künftigen Tätigkeit», würde dieses angerechnet und die Lohnfortzahlung entsprechend reduziert. Vortragshonorare unterstünden dieser Anrechnung nicht, schreibt Meier. (awp/mc/pg)

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