Höhere Freigrenze bei Verrechnungssteuer

Höhere Freigrenze bei Verrechnungssteuer

Bern – Höhere Freigrenze: Die Verrechnungssteuer auf Sparkonti fällt neu nur noch an, wenn die Zinsen höher sind als 200 Franken. Bisher lag die Grenze bei 50 CHF. Damit wird Steuerumgehung einfacher – allerdings nur theoretisch, wie die Eidg. Steuerverwaltung betont.

«Der höhere Freibetrag ist kein Steuerumgehungs-Vehikel», sagte Thomas Brückner von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die ESTV habe Mittel und Wege, um zu kontrollieren, ob die abgelieferten Verrechnungssteuern mit der Erfolgsbilanz einer Bank übereinstimmten. Der einzelne Steuerpflichtige, der die 35-prozentige Verrechnungssteuer nur zurückerhält, wenn er sein Vermögen deklariert, kann sein Geld natürlich auf verschiedene Konti verteilen – so dass die Zinsen nirgendwo die Freigrenze überschreiten, wie «Tages-Anzeiger» und «Bund» berichteten.

Missbräuchen vorbeugen
Bei einer Freigrenze von 200 CHF ist das leichter als bei 50 CHF. Allerdings auch nicht ganz mühelos: Es braucht mehr als ein Dutzend Konti, um eine halbe Million Franken zu verstecken. Anlässlich einer anonymen Kontrolle kann die ESTV jedoch feststellen, ob hinter mehreren Konti der gleiche Berechtigte steht, wie Brückner erklärt: «Bei offensichtlichem Missbrauch kann die Steuerverwaltung verlangen, dass eine Bank die Zinserträge der verschiedenen Konti eines Berechtigten zusammenzählt.»

Konsequenz aus Unternehmenssteuerreform II
Die höhere Freigrenze für Zinsen ist eine Konsequenz aus der Unternehmenssteuerreform II, der die Stimmbevölkerung im Februar 2008 zustimmte – mit einem hauchdünnen Ja von 50,5%. Mit der Vorlage wurde das «Sparheftprivileg» aufgehoben, nach dem Zinserträge bis 50 CHF auf Spareinlagen verrechnungssteuerfrei sind. Neu sind von der Besteuerung die Zinsen aller Kundenguthaben ausgenommen, wenn sie für ein Jahr 200 Franken nicht übersteigen. (awp/mc/ps)

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