Krankenkasse Klug stellt ihre Tätigkeit ein

Zug – Die Zuger Krankenkasse Klug ist insolvent. Sie stelle auf Ende Jahr ihre Versicherungstätigkeit ein, teilte das 107 Jahre alte Unternehmen am Dienstag mit.
Klug hatte gemäss der Mitteilung Ende Juli beim Bundesamt für Gesundheit die Feststellung der Insolvenz und den Entzug der Bewilligung per 1. Januar 2026 beantragt. Am 6. August habe das BAG die Insolvenzfeststellung bestätigt, teilte Klug mit. Damit könne sie auf ihr gebundenes Vermögen zurückgreifen.
Klug befinde sich seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten und stehe deshalb seit zwei Jahren unter verstärkter Aufsicht des BAG, teilte das Bundesamt für Gesundheit in seiner Mitteilung am Dienstag mit. Nach der Entdeckung von nicht verbuchten Leistungen in Höhe von rund 2,4 Millionen Franken habe sich die Lage «unerwartet und entscheidend verschlechtert», so das BAG. Es prüft nun, ob die Vorgänge strafrechtlich relevant sind.
Operative Leitung entzogen
Als Grund für die finanziellen Probleme nannte Klug ein starkes Wachstum der Zahl der Versicherten. Erschwerend dazugekommen seien «Unstimmigkeiten bei finanzrelevanten Informationen». Der Geschäftsführerin wurde laut Mitteilung deswegen die operative Leitung entzogen.
Die Versicherten bleiben bis Ende Jahr bei der Klug versichert, wie es hiess. Ab 2026 müssen sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Im Herbst erhalten sie ein Angebot der Helsana, können jedoch frei einen anderen Versicherer wählen, wie Klug mitteilte. Zusatzversicherungen seien weiterhin durch die jeweiligen Anbieter gedeckt.
Insolvenzfonds übernimmt Kosten
Wird eine Krankenkasse zahlungsunfähig, übernimmt der Insolvenzfonds die Kosten für die versicherten Leistungen. Man habe den Fonds sofort aktiviert, um Zahlungsausfälle zu verhindern, teilte das BAG mit. Zunächst zahle Klug aus dem gebundenen Vermögen der Versicherung, danach der Fonds, bis ein neuer Versicherer zuständig sei,
Klug zählt nach eigenen Angaben 9300 Versicherte und hat 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für die laut dem Unternehmen meist in Teilzeit-Pensen beschäftigten Mitarbeitenden will die Versicherung nach eigener Aussage «bestmögliche Lösungen» anbieten.
Das BAG übt die Aufsicht über die Krankenkassen aus, die im Bereich der sozialen Krankenversicherung tätig sind. Eine Insolvenzfeststellung sei sehr selten, hielt das Bundesamt fest. Den letzten derartigen Fall habe es 2009 gegeben. (awp/mc/ps)