Krankenkassen müssen Reserven den Risiken anpassen

Krankenkassen müssen Reserven den Risiken anpassen

EDI-Vorsteher Didier Burkhalter.

Bern – In den nächsten sechs Jahren werden die Krankenkassen den Versicherten insgesamt eine Milliarde Franken zu viel einbezahlte Prämien zurückzahlen. Profitieren werden vor allem Versicherte in der Westschweiz. Ihnen wird künftig ein Prämienabschlag gewährt, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mitteilte.

Versicherte in Kantonen, in welchen die Prämien zu niedrig waren, müssen dagegen während sechs Jahren einen Zuschlag zahlen. Damit sollen bestehende kantonale Ungleichgewichte teilweise ausgeglichen werden, welche zwischen 1996 und 2011 entstanden sind. Während in einigen Kantonen der Westschweiz die Krankenkassen viel höhere Reserven bildeten als nötig, waren die Reserveanforderungen in einigen Deutschschweizer Kantonen zu tief angesetzt worden.

Rückerstattung via Umweltlenkungsabgaben
Wie diese Fehler korrigiert werden sollen, skizzierte der Bundesrat bereits im April. Bis Ende September haben Interessierte nun die Möglichkeit, zum konkreten Vernehmlassungsentwurf des Bundesrats Stellung zu nehmen. Die zu viel bezahlten Prämien werden via Umweltlenkungsabgaben zurückerstattet, die über die Krankenversicherer an die Versicherten verteilt werden. Für jene, die zu viel bezahlt haben, darf höchstens die Vergütung aus dem Abgabentopf wegfallen: Der Prämienzuschlag ist maximal so hoch wie der Rückverteilungsbetrag aus den Lenkungsabgaben.

Bundesrat will Korrekturmechanismus einführen
Um in Zukunft der Anhäufung neuer Ungleichgewichte zwischen Prämieneinnahmen und -ausgaben sowohl auf gesamtschweizerischem als auch auf kantonalem Niveau vorzubeugen, will der Bundesrat einen Korrekturmechanismus einführen, der erstmals auf das Rechnungsjahr 2013 angewendet werden könnte. In der Zwischenzeit will das BAG bei der Prämiengenehmigung darauf achten, dass die Prämien kostendeckend festgelegt werden, sowohl gesamtschweizerisch als auch auf kantonaler Ebene. Dies sei insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per Anfang 2012 relevant. Gleichzeitig sorgt der Bundesrat mit einem Solvenztest dafür, dass die Krankenkassen ihren Reservenbedarf künftig aufgrund der tatsächlichen Risiken berechnen.

Kreditrisiko bei Reservenbildung miteinbeziehen
Heute legen die Krankenversicherer die erforderlichen Reserven in Prozent des Prämienvolumens fest. Dabei wird ausschliesslich die Grösse der Krankenkasse berücksichtigt: Je nach Anzahl Versicherter müssen die Kassen ihre Geschäfte mit 10, 15 und 20% Reserven unterlegen. Neu müssen sie ab nächstem Jahr auch anderen Faktoren Rechnung tragen, etwa Finanzmarkt-Risiken. Eine Rolle soll auch das Risiko spielen, dass ein Kreditnehmer ausfällt. Mit diesen Kriterien orientiert sich der KVG-Solvenztest an einem Modell, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA für die private Versicherungsindustrie angewendet wird.

Modernes Aufsichtskonzept statt starre Reservevorschriften
Mit der Änderung werden gemäss einer Mitteilung des Departements des Innern (EDI) die starren Reservevorschriften durch ein modernes Aufsichtskonzept abgelöst. Die Mängel der geltenden Reservevorschriften würden behoben und die Sicherheit und Transparenz in der Krankenversicherung erhöht. Die Einführung risikobasierter Reserven ist eine von mehreren Massnahmen des Bundesrats zur Stärkung der Aufsicht über die Krankenversicherer. Der Bundesrat hat dazu im Februar ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt und den Aufbau einer unabhängigen Krankenkassen-Aufsichtsbehörde vorgeschlagen.

Neues System der Prämienverbilligung in Kraft
Ebenfalls auf Anfang nächstes Jahr setzt der Bundesrat das vom Parlament beschlossene neue System zum Umgang mit säumigen Prämienzahlern in Kraft. Damit dürfen ab dem 1. Janurar Versicherten, die ihre Prämien nicht bezahlen, die Leistungen nicht mehr verwehrt werden. Im Gegenzug übernehmen die Kantone 85 Prozent der Forderungen, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde. Der Bundesrat beschloss zudem, das neue System der Prämienverbilligung in Kraft zu setzen. Auf Anfang 2012 müssen die Kantone die Zuschüsse neu direkt den Krankenversicherungen überweisen. Damit soll verhindert werden, dass die Gelder für andere Zwecke genutzt werden als für die Bezahlung der Krankenkassenprämien. (awp/mc/ps/upd/ss)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert