Milliardenzocker Kerviel muss ins Gefängnis

Milliardenzocker Kerviel muss ins Gefängnis

Jérôme Kerviel.

Paris – Der als Milliardenzocker bekanntgewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel muss endgültig ins Gefängnis. Das oberste französische Gericht wies am Mittwoch die Berufung des 37-Jährigen in entscheidenden Teilen als unbegründet zurück. Der frühere Mitarbeiter der Pariser Grossbank Société Générale muss sich nun darauf einstellen, schon bald hinter Gitter zu kommen.

In den beiden vorangegangenen Verfahren hatten es Richter als erwiesen angesehen, dass Kerviel eigenmächtig und ausserordentlich skrupellos 4,9 Milliarden Euro verzockte. Sie verurteilten ihn wegen Untreue, Dokumentenfälschung und Manipulation von Computerdaten zu drei Jahren Haft, zwei weitere wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Schadensersatz-Ansprüche müssen neu beurteilt werden
Das oberste Gericht entschied allerdings, dass die Verhandlung um die Schadenersatzansprüche neu aufgerollt werden muss. Die beiden Vorinstanzen hatten verfügt, dass Kerviel der Société Générale die Schadenersatzsumme komplett ersetzten muss. Dieses Urteil hatte jedoch nur symbolischen Charakter, da der Verurteilte kein grösseres Vermögen besitzt.

Kerviels Anwalt David Koubbi bezeichnete die Entscheidung vom Mittwoch als Teilsieg für seinen Mandanten. Ein Vertreter der geschädigten Grossbank Société Générale sagte, Kerviel habe seinen Prozess verloren, die Bank ihren gewonnen. (awp/mc/pg)

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