Nach CS-Übernahme durch UBS muss SIX-Beteiligung geklärt werden

Nach CS-Übernahme durch UBS muss SIX-Beteiligung geklärt werden
(Foto: SIX)

Zürich – Die Übernahme der CS durch die UBS hat auch grosse Auswirkungen auf die Besitzerstruktur der Schweizer Börsenbetreiberin SIX. Die einzig verbleibende Grossbank würde mit dem Anteil der CS schlagartig zur alleinigen grössten Aktionärin werden mit einem Anteil von mehr als einem Drittel.

Die UBS und die Credit Suisse halten laut der SIX aktuell gemeinsam einen Anteil von 34,5 Prozent, wobei beide Banken davon jeweils rund die Hälfte halten dürften. Die UBS weist die Beteiligung im Jahr 2022 mit 17,3 Prozent aus. Insgesamt gehört die SIX rund 120 Finanzinstituten, die gleichzeitig ihre Kunden sind.

Bindungsvertrag der SIX-Aktionäre
Die Aktien lassen sich nicht ohne weiteres übertragen: Es gibt einen Bindungsvertrag der SIX-Aktionäre, damit die Besitzstruktur langfristig stabil bleibt. Die Aktien sind daher nur beschränkt übertragbar. Der SIX-Verwaltungsrat muss eigentlich jeder Änderung im Aktionariat zustimmen.

Ob die UBS in Zukunft den ganzen Anteil der beiden Grossbanken von 34,5 Prozent halten wird oder ob sie einen Teil davon an andere Aktionäre oder sonstige Parteien abgeben muss, ist noch nicht geklärt, wie SIX-Sprecher Jürg Schneider am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP sagte. «Es ist noch viel zu früh, um diese Fragen beantworten zu können.» Es hänge auch vom Tempo der UBS ab, wie schnell sie die Akquisition abschliessen und die CS integrieren kann. (awp/mc/pg)

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